Förderung E-Auto Zubehör für Gewerbe und Privat: Bundesländer fördern Infrastruktur, Erwerb und Co.
Förderungen auf Ebene der Bundesländer gelten häufig für Gewerbetreibende, da der Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge großflächig gefördert werden soll. Unternehmen helfen, Ladepunkte zur Verfügung zu stellen, die auch von Personen außerhalb des Unternehmens (gegen Entgelt) genutzt werden können.
Für Sie als Gewerbetreibende stellen die staatlichen Zuschüsse die Chance dar, nachhaltige Pläne für das eigene Unternehmen kostengünstig umzusetzen. Förderungen ermöglichen einen günstigeren Zugang zu Elektromobilität, von der Unternehmen besonders profitieren können. In unseren Gewerbeangeboten für Elektroleasing finden Sie die passenden Automobile.
Privatpersonen kommen in den Genuss weiterer staatlicher Prämien zusätzlich zur Innovationsprämie des BAFA und der bundesweiten Pauschalen Ladepunkt-Förderung in Höhe von 900 Euro. Diese unterstützen den Bau von Ladeinfrastruktur im privaten Bereich. Hierbei sind Fördersummen bis zu weiteren 1.000 Euro möglich!
Prämie für E-Auto Peripherie und Nutzfahrzeuge in Nordrhein-Westfalen
Im einwohnerstärksten Bundesland Deutschlands sind die Zuwendungen für nachhaltige Projekte von staatlicher Seite beachtlich. Das Bundesland gehört mit dieser Förderstrategie zu den wenigen Ländern, die zusätzlich zur innovationsprämie weitere Prämien bieten. Besonders interessant: Auch Privatpersonen können sich in NRW die "Doppelförderung" sichern.
progres.nrw Ladeinfrastruktur
Fördergegenstand:
Stationäre Ladestationen für E-Fahrzeuge, die öffentlich oder nicht-öffentlich sind (AC-Ladepunkte) mit einer Leistung zwischen 11 und 22 kW
Förderempfangende: Privatpersonen und Gewerbetreibende
In deren Genuss kommen Privatpersonen sowie freiberuflich Tätige, aber auch herkömmliche Unternehmen. Ebenso empfangen Kommunen die
Förderungen, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind.
NRW E-Auto Zubehör Förderhöhe
- Für nicht öffentliche Ladepunkte: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; max. 1.000 € pro Ladepunkt (Sonderregelung: Bis 30.11.2020: 60%, max. 2.000 € pro Ladepunkt)
- Für öffentliche Ladepunkte: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; max. 5.000 € pro Ladepunkt (Sonderregelung: Bis 30.11.2020: 60%, maximal 6.000 € pro Ladepunkt)
Voraussetzung:
Antragsstellung bis 31. Dezember 2025
Mehr Informationen zur Förderung von Elektro-Infrastruktur in NRW:
Bezirksregierung Arnsberg
progres.nrw Elektro- und Hybrid-Nutzfahrzeuge
Fördergegenstand:
Reine Batteriefahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge der Klasse N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit 2,5-3,5 t) und N2 (ab 3,5 t bis weniger als 7,5t)
Förderempfangende: Freiberufliche und Gewerbetreibende sowie juristische Personen
NRW E-Nutzfahrzeuge Förderhöhe: bis zur Höhe der im Leasing- bzw. Mietvertrag festgelegten Anzahlung (maximal 8.000 Euro); bei geringerer Laufzeit als fünf Jahre anteilig.
Voraussetzung:
- Neufahrzeuge oder Vorführfahrzeuge
- bis 31.12.2025
- Antragstellung vor Kauf auf Grundlage von Angebot/Kostenvoranschlag
Mehr Informationen zur Förderung von Elektro-Fahrzeugen in NRW:
Bezirksregierung Arnsberg
München: Elektroauto Förderung für Gewerbe & Privat
Die Landeshauptstadt Bayerns geht mit umfangreichen Förderungen in Sachen Elektromobilität voran. Zusätzlich zur oben genannten Förderung von bis zu 6.000 Euro, den 900 Euro bundesweiten Mitteln und der Umweltbonus Prämie des BAFA stehen die Programme "Laden in München" und "München e-mobil" für Gewerbetreibende und Privatpersonen bereit.
Laden in München
Fördergegenstand:
- Beschaffungskosten von Hardware und Software: Ladestationen, Software für ein Lademanagement, Investitionskosten für ein Backend
- Externe Planungskosten für Elektrofachplanung der Ladeinfrastruktur
- Vorbereitende technische und bauliche Maßnahmen ("Make-ready-Kosten"): Herstellung eines Stromanschlusses in der erforderlichen Leistung, Anbindung der Ladestation an das IT-Backend
- Installation der Ladeeinrichtung: Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme, Ausgaben für Beschilderung und Ausweisung der Ladeplätze
Förderempfangende:
juristische Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
E-Auto Zubehör Förderhöhe in München:
40-60% der Kosten
Münchner Förderung von E-Autos. Die Voraussetzungen:
- Förderung bis 30.09.2022
- Schaffung von mindestens 11 Ladepunkten (max. 500 Ladepunkte förderbar)
- Für Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern oder mindestens 50 Mio. € Jahresumsatz: 40 %.
- Für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und weniger als 50 Mio. € Jahresumsatz: 50 %
- Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und weniger als 10 Mio. € Jahresumsatz: 60 %
- Für WEG: 60% der förderfähigen Gesamtkosten
Mehr Informationen zur Münchner E-Auto Prämie:
Stadt München
München e-mobil
Fördergegenstand:
- Pedelecs, Lastenpedelecs und weitere leichte Fahrzeuge (Details im angehängten Dokument)
- Beratungsleistung in Bereichen Ladeinfrastruktur, Fahrzeugwahl und weiteren
- Vorbereitung und Installation/Kauf von Ladeinstrastruktur
Förderempfangende:
Privatpersonen, juristische Personen, Gewerbetreibende und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
E-Auto Zubehör/Beratung Förderhöhe in München:
- Beratung: 80% der Beratungskosten bis 6.000 €, max. 800 € Honorar pro Tag
- Ladeinfrastruktur: 40% der Gesamtkosten (ohne MwSt.). Max. Fördersummen: Bis 22kW: 3.000 € mehr als 22kW: 10.000 €
- Netzanschluss: 50% der Kosten bis 120 € pro Ladepunkt
Münchner Förderung von E-Autos. Die Voraussetzungen:
- Kauf oder Leasing von Infrastruktur förderfähig
- Laufzeit Leasingvertrag der Infrastruktur min. 36 Monate oder Haltedauer Infrastruktur: Mind. 36 Monate
- pro Kalenderjahr max. 10 Ladepunkte förderfähig
- Ladeinfrastruktur innerhalb Stadtgebiet Münchens
- 100% regenerative Energien
- Beratung: neutral, unabhängig, weitere Detailvoraussetzungen an die Qualität
- Nachweisbarkeit der Eignung als Förderempfangende(r)
Mehr Informationen zur Münchner E-Auto Prämie:
Stadt München