Eroberungsprämie: Was ist das?
Die Eroberungsprämie ist ein monetärer Anreiz, der Neuwagenkäufer*innen dazu bringen soll, von einer Automarke zur anderen zu wechseln. Sie wird in Form eines Preisnachlasses auf einen Neuwagen gewährt. Die Eroberungsprämie wird nur dann gezahlt, wenn Sie vorher ein Modell einer anderen Automarke besessen haben.
Rabatt bei Neuwagenkauf mit Eroberungsprämie
An Rabatten, Boni oder Nachlässen mangelt es zur Zeit auf dem deutschen Automarkt nicht. Alle Hersteller sind in starkem Wettbewerb um Absatzzahlen und Marktpositionen. Sie versuchen daher, durch verschiedene Rabatte und Prämien den Neuwagenkauf bzw. Neuwagenabsatz anzukurbeln.
Ein wichtiges Instrument ist die Eroberungsprämie. Mit der Eroberungsprämie belohnen Automarken neue Kundschaft für den Wechsel von einer fremden Marke zur eigenen. Diese Kaufprämie kann oft mehrere tausend Euro betragen. Vor allem der VW Konzern und der PSA Konzern, aber auch BMW oder Volvo gewähren gerne die Eroberungsprämie.
Markenwechsel: so gibt es Neuwagen-Rabatte
Autoherstellern ist es wichtig, dass so viele ihrer Neuwagen wie möglich auf den Automarkt und deutsche Straßen kommen. Ihre Anreize beziehen sich auch und vor allem auf die Händler. Diese bekommen bei erfolgreich abgeschlossenen Kaufverträgen satte Provisionen. Diese Provisionen werden ebenfalls bei Leasingverträgen gezahlt. Denn auch Neuwagenleasing sorgt für einen höheren Absatz der Hersteller und ebenfalls größere Marktanteile der entsprechenden Automarken.
Zusätzlich zu den Provisionen gibt es die Eroberungsprämie, die die Händler dazu bringen soll, Neukund*innen von Fremdmarken zu überzeugen, einen Kauf- oder Leasingvertrag abzuschließen. Diese Prämie wird an die Kundschaft weitergegeben, um die Konditionen und den Preis für das Fahrzeug noch attraktiver zu gestalten. So können für ein Fahrzeug oftmals Rabatte kombiniert werden.
Eroberungsprämie: was sind die Voraussetzungen?
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Eroberungsprämie gewährt zu bekommen:
- Bei einem Neuwagenerwerb müssen Sie eine aktuelle Zulassung eines Fremdfabrikats auf Ihren Namen nachweisen.
- Fremdfabrikat: Sie fahren ein Altfahrzeug, das nicht zu den Konzernmarken des entsprechenden Herstellers gehört.
- Je nach Hersteller muss Ihr zukünftiges Altfahrzeug seit mindestens 4-6 Monaten auf Sie als kaufende Person zugelassen sein.
- Ihr bisheriges Fahrzeug dürfen Sie frühestens einen Monat vor Auftragseingang für den Neuwagen veräußern bzw. abmelden.
- Inzahlungnahme des eroberten Fahrzeugs meist optional kombinierbar.
- Bei bestimmten Herstellern werden gewisse Fremdmarken ausgeschlossen.