Kulanz am Ende der Leasingzeit bei Mehrkilometern
Überschreiten Sie die Laufleistung um den sogenannten Freibetrag, sind die Händler kulant. Bei den meisten Händlern beträgt die Kulanz 2.500 Kilometer, in manchen Fällen sogar 5.000 Kilometer.
Für die zu viel gefahrenen Kilometer innerhalb der Kulanzgrenze müssen Sie nichts nachzahlen.
Beispielrechnung Mehrkilometer
Dürfen Sie laut Leasingvertrag 15.000 km fahren, Ihre tatsächliche Laufleistung liegt jedoch bei 17.000 km, müssen Sie bei einer Kulanz von 2.500 km nichts nachzahlen. Fahren Sie 20.000 km, werden Ihnen die 2.500 Mehrkilometer in Rechnung gestellt.
Bei den meisten Händlern werden diejenigen Kilometer berechnet, die über den Freibetrag hinausgehen, im Beispiel wären das dann 2.500. Um sicherzugehen, sollten Sie Ihren Leasingvertrag prüfen oder Ihr leasinggebendes Unternehmen konsultieren.
Was sind Minderkilometer?
Fahren Sie weniger als vereinbart, sprechen wir von Minderkilometern. Während Sie Mehrkilometer nachzahlen müssen, erhalten Sie für zu wenig gefahrene Kilometer eine Erstattung. Auch hier gilt der Freibetrag: Fahren Sie von den vereinbarten 15.000 nur 13.000 Kilometer, erhalten Sie bei einem Freibetrag von 2.500 kein Geld zurück.
Minderkilometer sind für gewöhnlich weniger wert als Mehrkilometer. Während Sie für Minderkilometer zum Beispiel 8 Cent pro Kilometer erstattet bekämen, müssten Sie bei Mehrkilometern 10 Cent pro Kilometer nachzahlen.