Leasingfahrzeug im Ausland: Auf den richtigen Versicherungsschutz kommt es an!
Neben den Bestimmungen des Leasingvertrags gibt es einen zweiten, entscheidenden Faktor, der allzu häufig außer Acht gelassen wird. Die Versicherung für das Kfz spielt bei Auslandsfahrten eine ebenso große Rolle wie etwa die Auslandskrankenversicherung für die Reisenden. Vor der Abreise Richtung Ausland sollte also unbedingt geklärt werden, ob der Versicherungsschutz das Zielland und mögliche Durchreisestationen umfasst. Hier gilt: die EU-Länder sowie die Schweiz sind in den allermeisten Kfz-Versicherungen enthalten. Trotzdem sollten Sie unbedingt sichergehen. Ist das außereuropäische Ausland das Ziel der Geschäfts- oder Urlaubsreise, sollten Sie unbedingt einen Blick in die Versicherungsunterlagen und vor allem auf die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“ werfen – besser bekannt als „Grüne Versicherungskarte“.
Dort findet sich eine Liste mit Länderkürzeln, der entnommen werden kann, in welchen Ländern die Kfz-Versicherung gültig ist und in welchen nicht. Diese Karte sollten Sie außerdem stets bei Auslandsfahrten bei sich haben, um im Falle eines Unfalls, Schadens oder gar Diebstahls die Abläufe wesentlich zu vereinfachen und beschleunigen. Kurz gesagt: Stellen Sie unbedingt sicher, dass für das jeweilige Reiseland ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Ist das Zielland nicht inbegriffen, sollten Sie unbedingt mit Ihrer Kfz-Versicherung Rücksprache halten, ob eventuell eine individuelle Sonderregelung möglich ist. Sollte sich ohne gültige Versicherung ein entsprechender Zwischenfall ereignen, können die Folgen vor allem finanziell massiv werden.
Umzug samt Auto: Was ist zu beachten bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland?
Immer mehr Beschäftigte zieht es berufsbedingt ins Ausland. Dabei soll das Auto oftmals mit in die neue Heimat ziehen. Hier ist Vorsicht und gute Vorbereitung geboten. Denn es reicht nicht, das Fahrzeug einfach über die Landesgrenze zu bringen. Aus steuerrechtlichen Gründen müssen Kfz dort gemeldet werden, wo sie hauptsächlich genutzt werden. Dies dient unter anderem dazu, Steuerhinterziehung zu vermeiden, indem Fahrzeuge beispielsweise im benachbarten Ausland mit niedrigerer Kfz-Steuer angemeldet werden. Ausschlaggebend hierbei ist die voraussichtliche Aufenthaltsdauer im Ausland: Wer weniger als sechs Monate im EU-Ausland leben wird, muss sein Fahrzeug nach einem Beschluss der Europäischen Kommission nicht ummelden. Außerhalb der EU kann die Frist jedoch kürzer ausfallen. Hier gilt es, sich rechtzeitig zu informieren. Wer länger bleibt, muss sein Fahrzeug also zwangsläufig in Deutschland ab- und im neuen Wohnort anmelden. Wer gegen die Auflagen verstößt, riskiert teils horrende Strafgebühren. Beschäftigte, die im EU-Ausland arbeiten und dort einen vom Betrieb zugelassenen Dienstwagen nutzen, müssen diesen nicht im Heimatland anmelden. Sie können das Fahrzeug auch dort privat nutzen - vorausgesetzt, sie haben die Genehmigung vom Betrieb. Und wie sieht es nun speziell mit Leasingfahrzeugen aus?