Schlechte Erfahrungen mit dem Restwert
Im Internet kursieren einige Berichte von verärgerten Leasingnehmer*innen, die Ihrem Unmut über die Leasingrückgabe Luft machen. Oft geht es darum, dass nach der Leasingrückgabe Nachzahlungsforderungen erhoben werden. Die meisten derartigen Berichte basieren jedoch auf Erfahrungen mit dem Restwertleasing.
Das sogenannte Restwertleasing war früher die gängigste Art des Leasings. Dabei wird der Restwert, den das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit haben soll, zu Beginn festgelegt. Die oftmals unrealistische Festlegung des Restwerts ermöglichte zwar relativ niedrige Leasingraten. Stellte das Gutachten bei der Rückgabe allerdings einen niedrigeren Restwert fest, als ursprünglich festgelegt, war das Risiko für Nachzahlungen allerdings entsprechend groß.
Rückgabe Leasingfahrzeug: Unkompliziert beim Kilometerleasing
Unsere Leasingangebote basieren hingegen auf dem Konzept des Kilometerleasings. Die Rückgaben verlaufen dementsprechend mit deutlich weniger Risiko. Der Restwert wird anhand von festen Laufleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit kalkuliert, sodass Nachzahlungen nur dann möglich sind, wenn mehr Kilometer als vertraglich festgehalten gefahren werden. Normale Gebrauchsspuren haben keinen Einfluss auf den Restwert.
Trotzdem sollten Sie während der Vertragslaufzeit und vor der Rückgabe einige Hinweise beachten, um das Nachzahlungsrisiko weiter zu verringern. Diese haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.
Leasing Auto zurückgeben: Der erste Eindruck zählt
Dass das Leasingfahrzeug während der Vertragslaufzeit gut gepflegt und gewartet werden sollte, ist selbstverständlich. Das Auto ist ein geliehener Wertgegenstand, der nach Vertragslaufzeit in gutem Zustand zurück gegeben werden muss. Beim Leasing ist das Auto nicht Ihr Eigentum. Kleine Makel können bei fehlender Wartung zum Problem werden: Geringer Reifendruck führt zu höherem Verschleiß, Kratzer oder Dellen im Lack mindern den Wert.
Kurz bevor Sie das Leasingfahrzeug zurück geben, lohnt es sich, das Auto aufzubereiten. Ein guter erster Eindruck vermittelt der gutachtenden Person, dass das Auto gut gepflegt wurde und in einem guten Allgemeinzustand ist. Ob Sie Geld für eine professionelle Aufbereitung investieren oder das Fahrzeug selbst durch die Waschanlage schicken und innen gründlich säubern, ist unbedeutend.
Nach der Begutachtung des Leasingfahrzeugs durch die begutachtende Person ist es empfehlenswert, alle Formulare gut zu prüfen, bevor Sie unterschreiben. Prüfen Sie das Mängelprotokoll eingehend – sollten Sie Zweifel haben, nehmen Sie die Unterlagen mit nach Hause. Sie sind nicht zu einer sofortigen Unterschrift gezwungen. Etwaige Klauseln zur Schuldanerkennung und Kostenübernahme sollten Sie sorgsam lesen.
Für welche Schäden am Leasingfahrzeug muss ich aufkommen?
Nach § 538 BGB haftet die leasende Person nur für übermäßige Abnutzung des Autos. Dies sind Schäden, die bei vertragsgemäßem Gebrauch hätten vermieden werden können. Unterschieden wird zwischen kleineren Schäden am Leasingfahrzeug, die sich anteilig wertmindernd auswirken und erheblichen Mängeln, welche zu hundert Prozent in Rechnung gestellt werden.