BGH-Urteil: Kein Widerrufsrecht bei Kilometer-Leasing
Am 24. Februar 2021 urteilte der BGH, dass Kund*innen bei Vor-Ort-Leasingverträgen kein Widerrufsrecht haben. Davon ausgenommen sind jedoch weiterhin Kilometer-Leasingverträge, die im Wege des Fernabsatzes zustande kommen. Für Privatleasing gibt es deshalb vereinzelt weniger Angebote als gewöhnlich.Alle Informationen zu dem Urteil und in welchem Fall das Widerrufsrecht gilt, haben wir im Folgenden zusammengetragen.