Probefahrt vereinbart? Mit VEHCIULUM verlieren Sie nicht den roten Faden, wenn es um die Kaufentscheidung geht.
Lesezeit:
7 min
September 14, 2023
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – was wie ein schnöder Kalenderspruch wirkt, kann beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens vor großen Überraschungen schützen. Wie eine Auto-Probefahrt ablaufen sollte und welche Tipps Sie bei einer Probefahrt Ihres potenziellen Traumautos berücksichtigen können, erfahren Sie hier!
Vom Audi A1 bis zum Tesla Model X – die Liste potenzieller Marken und Modelle beim Autokauf ist endlos. Wenig verwunderlich ist daher die Tatsache, dass Käufer bereits im Vorfeld von der schieren Masse an Informationen zu technischen Daten, Antrieb und Ausstattung häufig überfordert und vor diesem Hintergrund wenig entscheidungsfreudig sind. Umso wichtiger ist es, als Kunde die Möglichkeit zu erhalten, das anvisierte Fahrzeug vor dem Kauf zu testen. Eine ideale Gelegenheit dazu bietet sich im Rahmen von Probefahrten. Das Europa Automobilbarometer zeigte 2015, dass 41% der Kaufentscheidungen durch Probefahrten beeinflusst werden.
Man könnte meinen, dass die Entscheidung für oder gegen einen neuen Wagen leichter fällt, je mehr Informationen man im Vorfeld sammelt. Fakt ist allerdings, dass neben dem Preis vor allem die Fahreigenschaften des Neu- oder Gebrauchtwagens in der Praxis ausschlaggebend sein sollten. Daher ist es ratsam, einige wichtige Tipps zu befolgen, um das Auto während der Probefahrt ausreichend kennenzulernen und dabei rundum abgesichert zu sein.
Grundsätzlich gilt die goldene Regel, dass man nicht nur eine Probefahrt absolvieren sollte, sondern im Idealfall mindestens drei – am besten mit verschiedenen Modellen oder Marken, um einen guten Überblick über den aktuellen Markt zu erhalten. Es ist also anzuraten, für die Fahrzeugsuche ausreichend Zeit einzuplanen.
Dafür sollten Sie im ersten Schritt einen Termin beim Händler Ihrer Wahl, privat oder gewerblich, vereinbaren. Dieser sollte bei Tageslicht und außerhalb der typischen Rush Hours stattfinden, damit Sie sich voll und ganz auf das neue Fahrzeug konzentrieren können. Wichtig ist, dass die Motorisierung und Ausstattung des Probefahrzeugs derjenigen entsprechen, die Sie zu erwerben beabsichtigen, um die Funktionen auswahlgetreu testen zu können. Planen Sie dafür mindestens 30 bis 45 Minuten reine Fahrzeit und ein anschließendes Gespräch mit dem Verkaufenden ein – sollte nur eine viel kürzere Dauer gewährt werden, könnte dies auf ein unseriöses Angebot hinweisen.
Bereiten Sie eine Checkliste mit Punkten vor, die Ihnen am Fahrzeug wichtig sind (beispielsweise ein hohes Drehmoment, ergonomische Sitze, viel Stauraum) und fragen Sie eine andere Person, ob diese Sie als Beifahrer*in begleitet, um diese Liste gemeinsam abzugleichen. Der Beifahrer oder die Beifahrerin nehmen einen anderen Blickwinkel ein und können Ihnen so noch weitere Hinweise während und vor der Auto-Probefahrt geben, die Sie selbst vielleicht gar nicht wahrnehmen.
Außerdem sollten Sie vor Fahrtantritt die Strecke planen und dabei verschiedene Straßen einbeziehen, um das potenzielle neue Auto in der Stadt, auf der Landstraße oder Autobahn und auf unebenen Untergründen zu testen. Dabei werden das Fahrgefühl und der Komfort sowie mögliche Mängel bei Gebrauchtwagen deutlich. Bei mehreren Probefahrten mit verschiedenen Fahrzeugen sollten ähnliche Strecken für einen fairen Vergleich gewählt werden.
Wenn Sie das Fahrzeug vom Händler zur Probefahrt entgegennehmen gibt es mehrere Punkte zu beachten:
Nachdem Sie Ihre Probefahrt nach bestem Gewissen vorbereitet haben, sind Sie bereit, um das Auto auch auf der Straße auf Herz und Leistung zu testen.
Starten Sie bei einer Probefahrt den Motor immer kalt, um gegebenenfalls schon Probleme beim Start zu erkennen. Zudem sollten die verschiedenfarbigen Kontrollleuchten nach wenigen Sekunden erloschen sein, andernfalls könnte auch dies direkt ein Hinweis auf ein Problem sein. Ebenso wie dieses sollten auch andere Auffälligkeiten und Fragen während der Fahrt vom Beifahrer oder der Beifahrerin notiert werden, um sie im Nachhinein mit dem gewerblichen oder privaten Verkäufer zu besprechen.
Wichtig: Testen Sie bei der Probefahrt die verschiedenen Funktionen des Autos bei verschiedenen Geschwindigkeiten – von ganz langsam bis ziemlich schnell – und auf andersartigen Untergründen. Besonderes Augenmerk sollte indes auf das Verhalten der Bremsen und des ABS-Systems sowie auf besondere Geräusche beim Kuppeln, Anfahren, Gangwechsel und Beschleunigen gelegt werden. Schalten Sie dafür auch das Radio oder andere Geräuschkulissen aus, die die Wahrnehmung verfälschen könnten. Machen Sie sich des Weiteren mit der Spureinstellung vertraut, indem Sie bei geringer Geschwindigkeit die Hände kurz vom Lenkrad lassen, um zu schauen, ob das Auto ohne Ihr Eingreifen auf eine der beiden Seiten zusteuert. Sollte dies der Fall sein, können teure Reparaturen auf Sie zukommen. Teuer kann nach dem Kauf auch der Aufwand für Kraftstoff, egal ob E-Auto, Verbrenner oder Brennstoffzellenantrieb, werden. Achten Sie daher direkt während der Probefahrt darauf, dass Ihr potenzielles neues Auto keinen zu hohen Verbrauch aufweist, welchen Sie auch durch kraftstoffsparendes Fahren nicht ausgleichen können.
Berücksichtigen Sie während der Probefahrt auch, wie Sie das Auto im (Berufs-)Alltag nutzen möchten:
Fragen Sie auch Ihre*n Beifahrer*in nach Eindrücken, die für die Kaufentscheidung relevant sein können.
Zurück beim Händler angekommen, ist zwar die Probefahrt vorbei, jedoch beginnt jetzt der schwierige Teil des Autokaufs – die Entscheidung für oder gegen ein Fahrzeug. Doch Vorsicht! Treffen Sie diese Entscheidung nicht direkt nach der Probefahrt, sondern lassen die Eindrücke noch einmal auf sich wirken, denn manchmal fällt auch erst im Nachhinein etwas auf, was gestört hat oder was man sich noch zusätzlich gewünscht hätte. Unterschreibt man jedoch vorzeitig einen Kaufvertrag, kann es für solche Anmerkungen dann bereits zu spät sein.
Das Erste, was Sie allerdings nach der Probefahrt tun sollten, ist, sich die Mängelfreiheit des Fahrzeugs entsprechend der Vereinbarung nach Abgabe des Fahrzeugs bestätigen zu lassen. Gehen Sie anschließend ins Gespräch mit dem Verkäufer, um offene Fragen zu klären und näher auf Ihre Notizen einzugehen. Sollte dieser dabei Zusicherungen treffen, welche in vielen Fällen Angaben wie ein Lieferdatum, kostenlose Winterreifen oder kostenlose jährliche Inspektionen umfassen, lassen Sie sich diese ebenfalls schriftlich fixieren, um sich rechtssicher darauf berufen zu können.
Nehmen Sie sich schließlich Zeit, um das Gespräch und die Probefahrt auf sich wirken zu lassen. Sind Sie sich dann immer noch unsicher, gibt es zwei Optionen:
Um gut auf die Probefahrt vorbereitet zu sein, finden Sie hier die VEHICULUM Probefahrt-Checkliste, mit der Sie ganz sicher alles im Blick behalten.
Bedenken Sie, dass Ihr neues Auto Ihnen ein gutes und sicheres Gefühl geben sollte.
Sie möchten stets von den neuesten Technologien profitieren oder einfach verschiedene Marken und Modelle kennenlernen? VEHICULUM bietet Ihnen dafür attraktive Leasingraten aus einem deutschlandweiten Händlernetz, damit wir für jeden das richtige Fahrzeug finden.
Nein. Rechtlich gesehen verpflichten sich Autoverkäufer nicht, potenziellen Käufern eine Probefahrt zu gewähren. Vor dem Hintergrund, dass der Anschaffungswert eines Autos jedoch hoch und das Fahrgefühl für die Entscheidung ein wichtiges Kriterium ist, bieten die meisten Verkäufer jedoch eine Probefahrt aus Kulanz an.
Ein rotes Kennzeichen steht für ein Händlerkennzeichen, welches auch für Probefahrten genutzt wird und mit den Ziffern 06 beginnt. Sie können sich damit ganz normal im Rahmen der StVO bewegen.
Dafür muss zwischen Händler- und Privatverkauf unterschieden werden. Bei ersterem gilt, dass die Autos bereits zugelassen sind und dementsprechend über einen Haftpflichtschutz verfügen. Meistens besteht zudem eine Vollkaskoversicherung. Zusätzlich gibt es die so genannte stillschweigende Haftungsfreistellung, welche den potenziellen Käufer oder die Käuferin vor Kosten im Schadensfall schützt. Diese kann aber durch schriftliche Vereinbarungen im Vorfeld abgeändert werden. Achten Sie daher auf die vereinbarte Versicherung und Selbstbeteiligung. Bei einem Privatverkauf ist der Probefahrer für Schäden haftbar zu machen. Um diesen zu begrenzen, sollten Sie daher vorher eine Probefahrtvereinbarung ähnlich der beim Händler treffen.
Grundsätzlich sollten Sie erst einmal die Ruhe bewahren. Unfälle passieren bei Probefahrten häufiger als man denkt, weil das Fahrzeug noch ungewohnt ist. Verhalten Sie sich wie bei jedem anderen Unfall auch und informieren zusätzlich den Händler oder den/die Privatverkäufer*in über den Vorfall, um das weitere Vorgehen abzusprechen.
Auch hier gilt: Nein! Autos ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen im Straßenverkehr nicht bewegt werden – auch nicht für eine Probefahrt.