Ratgeber

Umweltbonus beantragen: So geht’s zu BAFA-Förderung und E-Auto-Prämie

Wir zeigen Ihnen in Video und Text, wie Sie für Ihr E-Auto die Förderung des BAFA beantragen.

Lesezeit:

15 min

3.1.24

Seit 19. Februar 2020 gilt ein vereinfachtes Antragsverfahren für die BAFA Umweltprämie. Es ist nun möglich, alle notwendigen Dokumenten auf einmal zur Verfügung zu stellen. Dies erleichtert die Beantragung des Umweltbonus enorm. Trotzdem erreichen uns immer wieder Fragen zur Beantragung der BAFA Elektroauto-Prämie und Berichte über Anträge, die aufgrund von Fehlern bei der Antragstellung abgelehnt wurden.

Mit unserer Anleitung haben Sie beste Chancen auf die BAFA E-Auto Förderung. Vorweg gilt: Stellen Sie den Antrag erst nach der Zulassung und Abholung Ihres Fahrzeugs. Erst dann stehen alle notwendigen Dokumente zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen haben wir am Ende des Beitrags für Sie beantwortet. Bei speziellen Fragen empfehlen wir, zuerst dort nachzusehen.


Voraussetzungen für die BAFA-Förderung: So geht's zum Umweltbonus

Um den Umweltbonus zu erhalten, muss das Auto einer der folgenden Kategorien angehören (Stand 01. Januar 2023):

  • komplett batteriebetriebene Autos (Elektroautos)
  • Autos mit Brennstoffzelle

Zusätzlich gibt es folgende Beschränkungen:

  • Das Fahrzeug darf nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.
  • Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf 65.000 Euro nicht überschreiten.
  • Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) befinden.

Weitere Voraussetzungen für die BAFA-Prämie

  • Die aktuellen Fördersätze gelten ausschließlich für Fahrzeuge, die nach dem 04. November 2019 (bei Gebrauchtwagen) bzw. dem 03. Juni 2020 (bei Neuwagen) zugelassen wurden. Gebrauchtwagen können in einem anderen EU-Staat erstzugelassen sein.
  • Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf die Antragstellerin/den Antragsteller erfolgen.
  • Das Fahrzeug muss vor der Antragstellung erworben und auf die den Antrag stellende Person zugelassen worden sein.
  • Der Erwerb oder das Leasing eines nach dieser Richtlinie geförderten Fahrzeugs darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden. Ausnahmen bestehen im Rahmen der im November 2020 ermöglichten Doppelförderung.
  • Junge gebrauchte Fahrzeuge dürfen maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein und eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern aufweisen sowie nachweislich noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat gefördert worden sein.
  • Für junge gebrauchte Fahrzeuge ist die Innovationsprämie anwendbar, wenn die Zweitzulassung nach dem 03. Juni 2019 erfolgt ist.

Alles zur BAFA-Prämie

Noch mehr Informationen zur BAFA-Prämie, der Doppelförderung und weitere Details haben wir für Sie im allgemeinen Beitrag zur BAFA-Prämie gesammelt. Hier gehts zum Artikel

Die BAFA E-Auto Förderung: Schritt für Schritt zum Umweltbonus

Wir erklären, welche Dokumente benötigt werden, was die Detailinformationen des BAFA bedeuten und unter welchen Umständen Sie zu der höchstmöglichen Förderung von 6750 Euro kommen. Das Video zeigt den kompletten Prozess der BAFA-Beantragung im Schnelldurchlauf. Halten Sie das Video einfach bei Bedarf an, um den BAFA-Antrag parallel durchzuführen. Für ausführlichere Informationen zum E-Auto-BAFA-Antrag finden Sie unterhalb des Videos den Prozess Schritt für Schritt beschrieben.

Liste der förderfähigen Fahrzeuge

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Bis zu 6.750 Euro Umweltbonus – die detaillierte Anleitung zur BAFA-Förderung


Schritt 1: Webseite des BAFA

Auf der Webseite des BAFA können Sie Ihre E-Auto Förderung beantragen. Unter diesem Link können Sie gleich mit dem Antrag zur BAFA Förderung beginnen.

Schritt 2: Persönliche Daten ausfüllen

1. Zuerst wählen Sie, für wen der BAFA Antrag gestellt wird. Neben Privatpersonen und Unternehmen haben auch Stiftungen, Körperschaften, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung und Vereine/gemeinnützige Investoren die Möglichkeit der Antragstellung.

2. Beim Eingeben ist darauf zu achten, dass alle Daten korrekt sind und verpflichtende Felder ausgefüllt werden. Außer bei Privatpersonen ist der rechtsverbindliche Name der Organisation einzugeben.

3. Im Fall von Unternehmen können Antragsteller/in und Fahrzeughalter*in verschiedene Personen sein. Hierfür steht nach der Eingabe der persönlichen Daten ein weiterer Abschnitt zur Verfügung.

4. Die Bestätigung, dass Sie antragsberechtigt sind, ist abzugeben. Nicht antragsberechtigt sind verschiedene Gruppen, unter anderem staatliche Stellen sowie Personen mit laufendem/angemeldetem Insolvenzverfahren. Alle Voraussetzungen für die Berechtigung sind enthalten in der Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen.

5. Bevollmächtigung: Es ist möglich, eine andere Person oder Organisation für die BAFA Antragstellung zu bestimmen. Sollten Sie dies nutzen wollen, sind die persönlichen Daten der Organisation/Person anzugeben. Der Schriftverkehr erfolgt im späteren Verlauf über die bevollmächtigte Organisation/Person.

Schritt 3: Angaben zu Erwerb und Fahrzeug

1. Bei den Leasingangeboten auf vehiculum.de haben Sie die Möglichkeit, von der vollen E-Auto Förderung zu profitieren. Im Fall von Leasing ist die Dauer des Leasingvertrags anzugeben.

2. Die Angaben zum Fahrzeug umfassen den Hersteller, das Modell und die Fahrzeugart. Wählen Sie das passende Fahrzeug aus den Listen aus; die Fahrzeugart wird mitunter automatisch ausgefüllt. In der Liste der förderfähigen Fahrzeuge finden Sie die Autos, die zum jeweiligen Zeitpunkt für die BAFA Förderung zugelassen sind.

3. Das Datum der verbindlichen Bestellung stellt das Datum dar, an dem der Leasing- bzw. Kaufvertrag von Ihrem Vertragspartner ausgestellt wurde. In der Regel finden Sie es oben im Dokument oder bei der Unterschrift. Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, Ihren Vertragspartner zu kontaktieren und nachzufragen.

4. Seit Februar 2020 können bei der Art der Zulassung auch junge Gebrauchte für die BAFA-Prämie berücksichtigt werden. Die geltenden Voraussetzungen für gebrauchte Fahrzeuge finden Sie weiter oben.

5. Die Fahrzeug-Ident-Nummer (FIN) finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung II (auch Fahrzeugbrief genannt). Geben Sie diese manuell an.

6. Im Folgenden können Sie angeben, ob das Antragsfahrzeug über ein AVAS verfügt. Bitte prüfen Sie in Ihren Unterlagen oder klären Sie mit Ihrem Vertragspartner, ob ein Acoustic Vehicle Alerting System verbaut ist. Dieses erzeugt Außengeräusche bei niedrigen Geschwindigkeiten, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Ab Mitte 2021 ist es bei Neuzulassungen verpflichtend.
Ist ein AVAS vorhanden, werden 100 Euro zusätzliche Prämie ausgeschüttet.

Schritt 4: Angaben zum BAFA Förderprozess

1) Die Erklärung zum Herstelleranteil gibt an, ob Sie den Herstelleranteil der Prämie erhalten haben. Dies sollten Sie in Ihren Vertragsunterlagen aufgeschlüsselt finden. Finden Sie als Kund*in von VEHICULUM den Anteil in Ihren Unterlagen nicht, können Sie sich an unseren Kundenservice wenden.

2. Unter Doppelförderung wird festgestellt, ob für Ihr Fahrzeug bereits eine öffentliche Förderung besteht. Dies würde die Ausschüttung der BAFA-Prämie verhindern. Ebenso darf für die Zukunft keine Antragstellung vorgesehen sein. Seit November 2020 gibt es Ausnahmen hinsichtlich dieser Beschränkung. Die im Antragsprozess aufgelisteten Programme können mit dem Umweltbonus des BAFA ohne Kürzung kombiniert werden.

3. Die Angabe Ihrer Bankverbindung ist für die Auszahlung der Prämie erforderlich.

4. Datenschutzrechtliche Belehrung und Persönliche Erklärung sind gewissenhaft zu lesen und zu bestätigen.

5. Die KBA-Erklärung regelt den Austausch von Daten zwischen Kraftfahrtbundesamt und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Auch hier ist die Zustimmung zwingend notwendig.

6. Durch die freiwillige Zustimmung zur elektronischen Kommunikation erhalten Sie Dokumente digital an Ihre E-mail-Adresse.

7. Per “Weiter” gelangen Sie zum Bereich, in dem Sie die notwendigen Dokumente hochladen können.

Schritt 5: Hochladen der relevanten Dokumente

1. Wollen Sie die Umweltprämie für ein geleastes Auto beantragen, müssen Sie folgende Dokumente hochladen: verbindliche Bestellung, Leasingvertrag und Kalkulation der Leasingrate. Es ist für das jeweilige Dokument anzugeben, welche der drei Dokumentenarten es darstellt.
Beim Kauf sowie bei gebrauchten Fahrzeugen sind zusätzliche/andere Dokumente hochzuladen.

2. Bei VEHICULUM gilt für die Dokumente Folgendes: Der Leasingvertrag wird im persönlichen Online-Bereich bereitgestellt, Leasingkalkulationsblatt und verbindliche Bestellung kommen von der Leasingbank per Post. Dies geschieht mitunter erst bis zu sechs Wochen nach Zulassung und/oder Auslieferung. Sollten Sie keine Dokument erhalten, kann die jeweilige Leasingbank weiterhelfen.

Wir empfehlen Ihnen, tendenziell großzügig Dokumente hochzuladen, wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Dokument beispielsweise zum Leasingvertrag gehört und wirklich hochgeladen werden muss. Zu wenig Dokumente können zu einem abgelehnten Antrag führen, zu viele Dokumente bedeuten für Sie keinen Nachteil.

4. Die Dokumente finden Sie bei VEHICULUM in Ihrem persönlichen Online-Bereich. Sie stehen erst nach Zulassung und/oder Auslieferung bereit. Bitte gedulden Sie sich bis dahin, um den BAFA-Antrag für Ihr E-Auto zu stellen. Das Leasingkalkulationsblatt erhalten Sie bei VEHICULUM in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach der Auslieferung postalisch. Sollte dies nicht der Fall sein, fragen Sie bitte bei Ihrer Leasingbank nach, VEHICULUM kann Ihnen hier keine Auskunft geben.

5. Per “Weiter” gelangen Sie zur Übersicht der Daten.

Schritt 6: Übersicht und Absenden

1. Auf der folgenden Seite haben Sie Überblick über Ihre Daten. Sollten Fehler aufgetreten sein, können Sie zu den vorherigen Schritten navigieren und Eingaben korrigieren.

2. Sind alle Angaben korrekt, können Sie den Antrag mit “Absenden” beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen.

3. Die weiteren Schritte werden Ihnen per E-Mail mitgeteilt. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, was für einen erfolgreichen Abschluss des Antrags zu tun ist.

Schritt 7: Bestätigungsmail inklusive wichtigem Dokument

1. Nach Abschluss des Online-Prozesses erhalten Sie vom Bundesamt eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. In dieser finden Sie einen Link zum PDF Dokument “Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben”.

2. Bitte laden Sie dieses Dokument herunter, da es nur für begrenzte Zeit auf der Plattform bereitgestellt wird. Sie können es auch schon durchlesen. Mit dem Unterschreiben können Sie noch warten, da das Dokument erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder hochgeladen werden muss (siehe Schritt 8).

Schritt 8: Hochladen der unterschriebenen "Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben"

1. In den folgenden Tagen erhalten Sie erneut eine E-Mail vom BAFA. Auch an diese ist ein PDF angehängt. Das Dokument enthält Ihre individuelle Vorgangsnummer und einen Link zu der Seite, auf der Sie das unterschriebene Dokument anschließend hochladen müssen.

2. Nun können Sie die "Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben prüfen" ausdrucken und unterschreiben sowie einscannen (nur Seite eins) und unter dem Link aus der zweiten Mail hochladen. Das Dokument darf lediglich als PDF hochgeladen werden und die maximale Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten.

3. Der erfolgreiche Eingang Ihrer Dokumente wird Ihnen wiederum durch ein PDF-Dokument bestätigt, das Sie erneut per E-Mail vom BAFA erhalten.

Weitere Informationen zum BAFA-Antrag für Elektroautos

Für weitergehende Auskunft zur Förderung durch die Innovationsprämie steht das Merkblatt des BAFA bereit. Auch auf der BAFA-Webseite erhalten Sie bei Bedarf weitere Auskunft.

FAQ: Die meistgestellten Fragen zum BAFA-Antrag

Ab wann kann man die BAFA-Prämie beantragen?
Bitte warten Sie für die Beantratung auf jeden Fall bis nach Zulassung bzw. Auslieferung. Anschließend ist der BAFA-Antrag nur möglich, wenn alle benötigten Dokumente (oben beschrieben) zur Verfügung stehen. Dies kann bis zu 6 Wochen nach Auslieferung/Zulassung Zeit in Anspruch nehmen.

Wann ist die BAFA-Prämie fällig? Wann muss ich sie auslegen?
Der BAFA-Bonus, der nach Auslieferung ausgezahlt wird, muss von dem/r Antragsteller*in vorgestreckt werden. Für diese Vorleistung sendet der Händler vor Zulassung/Bereitstellung eine Zahlungsaufforderung.

Wer kann die BAFA-Prämie für mein Auto beantragen? Kann das auch VEHICULUM für mich übernehmen?
Grundsätzlich kann auch eine andere Person/Organisation die Beantragung für Sie vornehmen. Hierfür ist die Eingabe der Daten eines/r Bevollmächtigten notwendig, mit der im Anschluss sämtlicher Schriftverkehr durchgeführt wird. Sie als Fahrzeughalter*in bleiben dennoch Verfahrensbeteiligte*r und sind für die Rechtsfolgen des Antrags verantwortlich. VEHICULUM kann die Beantragung für Sie nicht durchführen.

Gibt es die BAFA-Förderung zu 100 Prozent zurück?
Ja, den staatlichen Anteil, den Sie ausgelegt haben, erhalten Sie bei erfolgreichem BAFA-Antrag vollständig zurück. Den Herstelleranteil des Umweltbonus (in Höhe der Hälfte des staatlichen Anteils) haben Sie bereits durch die Verrechnung in der Leasingrate erhalten, er wird nicht ausgezahlt.

Unsere Elektroautos
Julian Schwarzmann
Content Manager

Meine Lieblingsthemen reichen vom Oldtimer bis zur Brennstoffzelle, von den Wurzeln der Automobilgeschichte bis zur grünen Krone des technisch Machbaren.

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