Wann dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden?
Die Regelung besagt diesbezüglich, dass die Nebelscheinwerfer dann eingeschaltet werden dürfen, wenn die Voraussetzungen für das Einschalten von Abblendlicht am Tag gegeben sind. Dies ist gegeben, wenn starker Regen, Schneefall oder Nebel die Sichtweite auf wenige Meter verringert.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt wortwörtlich: § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.
Die Nebelschlussleuchte darf erst dann eingeschaltet werden, wenn starker Nebel die Sichtweite auf 50 Meter oder weniger reduziert.
Regeln für Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
Nebelscheinwerfer müssen unterhalb der eigentlichen Hauptscheinwerfer angebracht sein und auf die Fahrbahn ausgerichtet sein. Sind sie falsch eingestellt, besteht die große Gefahr, dass andere Verkehrsteilnehmende geblendet werden.
Die Farbe für Nebelscheinwerfer ist ebenfalls vorgeschrieben. Sie dürfen entweder weiß, gelb ober hellgelb sein. Die Anbringung unterhalb der Abblendlichter ist Pflicht.
Sie dürfen nicht unter Tage bei normalen Sichtverhältnissen oder anstelle normaler Abblendlichter verwendet werden. Sind Sichtverhältnisse stark eingeschränkt, darf die Zusatzbeleuchtung zusammen mit den Abblendlichtern oder mit Standlicht eingeschaltet werden.
Zu beachten ist, dass es durch die Verwendung von Abblendlicht zusammen mit den Nebelscheinwerfern zur Eigenblendung kommen kann. Daher ist empfohlen, die Nebelscheinwerfer lediglich gemeinsam mit Standlicht zu verwenden. Mit Fernlicht sind die Nebelscheinwerfer keinesfalls zu kombinieren.
Sind die Scheinwerfer oder die Nebelschlussleuchte trotz ausreichender Sicht eingeschaltet, droht ein Bußgeld von 20 Euro. Geht es über den Missbrauch der Zusatzbeleuchtung hinaus, werden bspw. andere Verkehrsteilnehmende gefährdet, droht ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro. Kommt es aufgrund der inkorrekten Nutzung der Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte zu einem Unfall, steigt der Betrag auf 35 Euro. Die aktuellen Bußgelder können im Bußgeldkatalog nachgelesen werden.
Wie schnell darf ich mit Nebelschlussleuchte fahren?
Wenn Sie eine unter 50 Meter eingeschränkte Sicht feststellen und die Nebelschlussleuchte einschalten, ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde vorgeschrieben.