Wir erklären, welche Veränderungen Sie an einem Leasingfahrzeug vornehmen dürfen – und von welchen Sie besser die Finger lassen.
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Es gibt Umbauten, die die Grundsubstanz des Autos verändern und beim Leasing daher problematisch, wenn nicht sogar unzulässig sind. Genauso gibt es einfache Modifizierungen, die in der Regel unproblematisch sind. Welche Veränderungen in welche Kategorie gehören und wie Sie als Leasingnehmer*in am besten damit umgehen, lesen Sie in den folgenden Abschnitten. Der erste Schritt ist aber immer der Blick in den Leasingvertrag: Häufig sind hier bereits zulässige und unzulässige Veränderungen am Leasingwagen aufgeführt.
Besonders wenn Sie ein Fahrzeug geschäftlich leasen, möchten Sie es vielleicht branden. So sieht Ihre Kundschaft direkt, wem das Auto gehört und bei jeder Fahrt werben Sie für Ihr Unternehmen. Die gute Nachricht: Grundsätzlich ist das Bekleben eines Leasingautos kein großes Problem. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich die Erlaubnis Ihres leasinggebenden Unternehmens schriftlich einholen. Vielleicht hat es auch Tipps zu spezialisierten Werkstätten für Sie.
Übersichtliche Umbauten wie ein Radio mit mehr Funktionen, Sitzbezüge in anderen Farben oder andere LEDs im Auto sind in den meisten Fällen unbedenklich. Einfacher ist es natürlich, schon bei der Auswahl des Fahrzeugs auf diese Details zu achten, um im Nachhinein keine zusätzlichen Kosten zu haben. Normalerweise müssen Sie nämlich am Ende der Leasingzeit alle Änderungen rückgängig machen und haben dann ein einzelnes Autoradio und gemusterte Sitzbezüge – aber kein Auto mehr. Fragen Sie sicherheitshalber nochmal beim leasinggebenden Unternehmen nach, bevor Sie mit den Anpassungen beginnen – vielleicht nimmt es Ihnen die zusätzlichen Gadgets am Ende der Leasingzeit sogar ab.
Neue Felgen sind eine einfache Möglichkeit, die Optik eines Autos zu verändern. In der Regel sind andere Felgen am Leasingwagen auch in Ordnung. Achten Sie aber darauf, dass beim Umbau die ursprünglichen Felgen und das Auto nicht beschädigt werden. Die Original-Felgen müssen Sie dann gut geschützt aufbewahren und vor der Rückgabe des Wagens wieder anbauen. Dann bleiben Sie aber auf den Felgen sitzen, da leasinggebende Unternehmen daran in der Regel kein Interesse haben.
Manchmal wird nach langen Überlegungen ein Leasingwagen bestellt und nach ein paar Monaten fällt auf, dass eine Anhängerkupplung doch praktisch gewesen wäre. Können Sie die einfach nachmontieren lassen? In der Regel nicht. Leasinggebende Unternehmen bestehen auf den Originalzustand des Autos. Beim Einbau von Anhängerkupplungen wird meist die Substanz des Wagens verändert (bohren, schweißen etc.). Da das kaum mit dem Originalzustand zu vereinbaren ist, ist eine Nachmontage normalerweise nicht möglich, da eine Anhängerkupplung den Wert eines Fahrzeugs nicht steigert, sondern verringert. Wir empfehlen deshalb, bereits vorm Leasing alle benötigten Features aufzulisten, damit eine solche Nachrüstung gar nicht erst nötig ist.
Umfassende Veränderungen am Leasingfahrzeug, wozu klassisches Tuning (z.B. Chiptuning) ebenso zählt wie das Tieferlegen eines Wagens, sind in der Regel nicht gestattet. Auch wenn beispielsweise das Chiptuning vor der Rückgabe rückgängig gemacht werden kann, um den Originalzustand wiederherzustellen, so ist die Grundsubstanz des Autos doch verändert worden. Chiptuning beeinflusst nämlich Motor und Fahrwerk und erhöht die Belastung und Abnutzung.
Selbst nach einem Rückbau ist die Abnutzung des Autos stärker als bei einem baugleichen Auto ohne Tuning. Der Restwert ist geringer und Sie müssen kräftig nachzahlen – wenn der Händler das Auto überhaupt zurücknimmt. Durch das Tuning erlischt außerdem die Herstellergarantie auf den Motor. Bei einem Schaden am Motor würde der Hersteller auf die Modifizierung verweisen und Sie müssten die Kosten selbst tragen.
Beim Tieferlegen verhält es sich ähnlich: Um ein Auto tieferzulegen muss entweder eine verkürzte Feder eingebaut oder ein neues Fahrwerk (adaptiv oder Sportfahrwerk) eingebaut werden. Das verändert die Grundsubstanz des Autos immens. Aber selbst wenn Sie bei der Rückgabe die Serienfedern oder das originale Fahrwerk wieder einbauen lassen würden, wäre das Fahrzeug im Leasingzeitraum ganz anders belastet worden als mit originalen Bauteilen. Kratzer und Dellen an Karosserie sind kaum vermeidbar. Deshalb ist das Tieferlegen ebenso wie Chiptuning in der Regel keine Option bei geleasten Fahrzeugen.
Ein neues Radio oder Sitzbezüge sind in einem Leasingfahrzeug kein Problem. Von Chiptuning oder Tieferlegen sollten Sie aber genauso die Finger lassen wie vom Einbau einer Anhängerkupplung.
In jedem Fall sollten Sie Veränderungen am Leasingfahrzeug bei Ihrem leasinggebenden Unternehmen anfragen und sich schriftlich eine Erlaubnis einholen. Auch kleine Umbauten wie ein neues Radio sollten Sie so anmelden. Im Zweifels- oder Schadensfall können Sie sich dann auf die Genehmigung berufen. Solche kleinen Umbauten sind für gewöhnlich auch kein Hindernis und werden einfach genehmigt.
Bei größeren Änderungen wie einer Anhängerkupplung empfehlen wir, bereits vor Beginn des Leasingvertrages beim Unternehmen anzufragen. Da ein nachträglicher Umbau meist nicht genehmigt wird, ist es sinnvoll, bereits vorher nach einem Auto mit Anhängerkupplung zu suchen oder den Umbau vom leasinggebenden Unternehmen machen zu lassen – das kann die Leasingraten zwar entsprechend erhöhen, aber so ist das Unternehmen definitiv im Bilde.
In jedem Fall sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie sämtliche Veränderungen am Leasingfahrzeug vor der Rückgabe rückgängig machen müssen, wenn nichts anderes mit dem leasinggebenden Unternehmen abgesprochen ist.
Da das Auto zu jeder Zeit sein Eigentum ist, kann er auch auf den Rückbau kleiner Modifizierungen bestehen: Kleine optische Anpassungen steigern für Sie vielleicht den Wert des Autos, das Unternehmen kann das aber anders sehen. Da das Auto Eigentum des leasinggebenden Unternehmens ist und von diesem verkauft werden muss, entscheidet es allein, welchen Zustand das Auto am Ende haben soll.
Grundsätzlich ist es schwierig, an einem Leasingwagen etwas zu verändern. Das Fahrzeug ist nicht Ihr Eigentum und Sie sind in einem gewissen Rahmen von der Restwertschätzung Ihres leasinggebenden Unternehmens abhängig. Kleinere Veränderungen, die Ihnen mehr Spaß am Auto bringen, sind oft kein Problem.
Sobald für Umbauten aber die Grundsubstanz des Autos verändert werden muss, beeinflussen sie den Restwert negativ und sollten nicht durchgeführt werden. Generell ist es ratsam, bei jeder Art von Änderung das Unternehmen zu kontaktieren und eine schriftliche Erlaubnis einzuholen. So sind Sie abgesichert und können Ihre neuen Gadgets in Ruhe genießen.
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