Ratgeber

BAFA Prämie – Der Umweltbonus für E-Autos und Hybride

Seit 2016 fördern Bund und Hersteller Elektroautos und Hybride mit einer Prämie. Alle wichtigen Informationen zur E-Auto Förderung finden Sie hier.

Lesezeit:

18 min

1.2.24

Die deutsche Bundesregierung befindet sich aktuell in den Diskussionen um die weitere Gestaltung des Umweltbonus. Wir versorgen Sie mit Informationen, sobald neue Regelungen veröffentlicht werden.

Die Bundesregierung hat den Umweltbonus für E-Autos im Juli 2022 neu ausgerichtet. Seit 2016 fördern der Bund und Automobilhersteller Elektroautos und Hybride mit einer Prämie. Ab Januar 2023 hat diese Prämie sich auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert. Alle wichtigen Informationen zur E-Auto Förderung finden Sie in unserem Artikel.

Klimaschutz an erster Stelle: Das veränderte sich an der BAFA-Prämie 2023

Ab 1. Januar 2023, sollten nur noch Kraftfahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dabei sollte der Anteil der Hersteller auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Die Steuervorteile von Elektroautos bei der Dienstwagen-Regelung sollten zumindest vorerst ebenfalls beibehalten werden. Hier alle Änderungen im Überblick:

Förderung ab dem 1.1.2023

  • Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
  • Ab dem 1.1.2023 verändert sich der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro von 6000 Euro zu 4.500 Euro.
  • Weiterhin verringert sich der Bundesanteil der BAFA-Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro von 5000 auf 3000 Euro.
  • Elektrofahrzeuge ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro erhalten weiterhin keine Förderung.
  • Ab dem 1.9.2023 soll die Förderung auf Privatpersonen beschränkt werden. Eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird derzeit noch geprüft.
  • Die volle Förderung erhalten Leasingnehmer, welche ihr Fahrzeug über 24 Monate und mehr leasen. Bei einer Laufzeit zwischen 12 und 23 Monaten reduziert sich der Förderungsbetrag entsprechend.

Förderung ab dem 1.1.2024

Achtung! Aufgrund der schwierigen Diskussionen um den deutschen Bundeshaushalt, befindet sich die BAFA-Förderung für 2024 noch in der Schwebe. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches milliardenschwere Einbußen im Klima- und Transformationsfond zur Folge hatte, wurde Mitte Dezember 2023 der Umweltbonus abrupt gestoppt. Weitere Einzelheiten, ob und wie es in diesem Jahr mit der Förderung weitergehen wird, sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Egal, ob gekauft oder geleast: über die Höhe der Förderung entscheidet das Datum der Zulassung!

Was ist der Umweltbonus für E-Autos?

Elektroautos sind vergleichsweise teuer in der Anschaffung. Um die Verbreitung von E-Autos zu fördern, gibt es von Staat und Fahrzeugherstellern einige Maßnahmen. Hier greift der sogenannte Umweltbonus  (auch "BAFA-Förderung" genannt). Diese Förderung ist als Kaufanreiz des Bundes für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben gedacht. Dafür verantwortlich ist in Deutschland das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus kann beim Erwerb eines Elektrofahrzeugs beantragt werden. Gefördert wird der Erwerb (Kauf oder Leasing). Dabei sind folgende Fahrzeugarten förderfähig:

  • Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden,
  • Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist.

Seit Februar 2020 gilt der Umweltbonus auch für junge Gebrauchte, die nach dem Neukauf noch keine staatliche Förderung erhalten haben. Im Rahmen des 4. Automobilgipfels am 17.11.2020 wurde außerdem beschlossen, den Umweltbonus bis Ende 2025 zu verlängern. Doch die weitere Umsetzung ist aktuell fraglich.

Wie wird der Umweltbonus finanziert?

Der Umweltbonus ist nicht allein Bundessache. Dieser wird nämlich in jedem Fall nur zur Hälfte von den Fördermitteln aus dem “Energie-und Klimafonds” (EFK) finanziert. Die andere Hälfte des Umweltbonus tragen die Hersteller. Der Hersteller Anteil wird direkt als Nachlass auf den Listenpreis des Fahrzeuges gerechnet, welches für den Umweltbonus qualifiziert ist. Bis Ende 2020 waren für diese Förderung vom Bund insgesamt 600 Millionen Euro eingeplant. Weitere Mittel müssen zunächst in der Haushalts- und Finanzplanung des Bundes bewilligt werden. Da der Umweltbonus bis Ende 2025 weiterläuft, ist jedoch von einer Erweiterung des Budgets auszugehen. Bereits 2023 wurde bekannt, dass der Fördermitteltopf unterjährig aufgestockt wird.

Wichtig ist hierbei: Um die BAFA-Prämie zu bekommen, muss (für den staatlichen Anteil) nach Zulassung des Fahrzeugs ein Antrag bei der BAFA gestellt werden. Wie genau das funktioniert, erklären wir im Anschluss.

BAFA-Prämie beim Leasing: Das gilt beim Fahrzeug-Leasing!

Den Umweltbonus gibt es fürs private, wie auch fürs gewerbliche Leasing.

Allerdings wird der Betrag nach der Laufzeit gestaffelt. Dabei muss der/die Kund:in für den Anteil des Bundes erst mit einer Sonderzahlung in Vorleistung treten. Über den Prämienantrag beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kann dieser Anteil dann zurückerstattet werden.

Ab dem 1.9.2023 wurde die Förderung jedoch auf Privatpersonen beschränkt. Bedeutet: den Umweltbonus gibt es für gewerbliches Leasing von E-Autos nicht mehr. Eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird derzeit vom BAFA noch geprüft.

Beim Antrag für die BAFA-Prämie werden folgende Dokumente benötigt:

Für Gebrauchtwagen gelten zudem besondere Bestimmungen bezüglich des Umweltbonus. Dazu zählen:

  • seit der Erstzulassung ist mindestens ein Jahr vergangen
  • die maximale Laufleistung bisher beträgt 15.000 km
  • der Restwert liegt bei maximal 80 Prozent des ursprünglichen Listenpreises

Grundsätzlich gilt für den Umweltbonus beim Gebrauchtwagenleasing zudem, dass die Höhe der Förderung sich nach der Leasinglaufzeit und nicht nach dem Nettolistenpreis richtet.

Video: Schritt für Schritt-Anleitung für BAFA-Antrag

Wir erklären, wie Sie den Umweltbonus beim BAFA beantragen. Welche Dokumente Sie benötigen, alle Fachbegriffe erklärt und was nach dem Online-Antrag zu tun ist. Den gesamten Prozess in nur 220 Sekunden per Video erklärt.


Wie hoch ist die BAFA-Förderung für E-Autos beim Kauf oder längerer Leasing-Laufzeit?

Wer sich jetzt für ein E-Auto entscheidet, muss sich auf eine geringere Förderung durch die BAFA-Prämie einstellen. Grund dafür sind nicht nur die Änderungen der Förderung, die schon 2023 Fördersummen stark verringerten, sondern auch zum Teil die langen Lieferzeiten aus den Krisenjahren.

Ab dem 1. Januar 2023 fielen Plug-in-Hybride aus dem Förderspektrum weg. Nur Elektrofahrzeuge (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) mit einer nachweislich positiven Klimabilanz können von dem Umweltbonus profitieren. Neben der aktualisierten Förderungshöhe für die E-Autos, ist aber auch das Datum der Fahrzeugzulassung entscheidend! Daraus ergaben sich folgende neue Prämien bei der Anschaffung eines Plug-In-Hybrid oder Elektroautos:

Höhe der BAFA-Förderung für Kauf oder Leasing ab 24 Monaten Laufzeit
Staatlicher Anteil Anteil der Hersteller Gesamtprämie
E-Autos bis
40.000 €
4.500 € 2.250 € 6.750 €
E-Autos über
40.000 €
3.000 € 1.500 € 4.500 €

Wie die Prämien in Zukunft aussehen werden, ist aktuell nicht absehbar.

Sonderregelung: Wie wird der Umweltbonus beim Leasing gestaffelt?

Mit dem 16. November 2020 sind neue Regelungen der BAFA-Prämie für Leasing in Kraft getreten. Die Förderung von reinen Elektroautos und Plug-in Hybriden durch die BAFA-Prämie (auch "Innovationsprämie" oder "Umweltbonus") verringert sich, wenn die Leasingdauer kürzer als 24 Monate ausfällt.

Die Boni werden abgestuft und Kurzzeitleasing damit weniger stark gefördert. Bei Neuverträgen mit mind. 24 Monaten Laufzeit bleibt die volle Förderung bestehen.

Ab dem 01.01.2023 gewährt der Staat zusammen mit den Herstellern bei Leasing bis 23 Monate folgende Prämien:

Höhe der BAFA-Förderung für Leasing bis 23 Monaten Laufzeit
Laufzeit Fahrzeug-Kategorie Staatlicher Anteil Anteil der Hersteller Gesamtprämie
​ 12 - 23 Monate E-Autos bis 40.000 € 2.250 € 1.125 € 3.375 €
E-Autos über 40.000 € 1.500 € 750 € 2.250 €

Jedoch ist auch hier zum aktuellen Zeitpunkt fraglich, wie hoch diese Prämien in Zukunft ausfallen werden.

Die BAFA-Prämie unterliegt einem Prozess mit Antragstellung. Jeder Einzelfall wird geprüft. Mitunter kann es dazu kommen, dass die BAFA-Prämie/Innovationsprämie/Umweltbonus nicht ausgezahlt werden. Der Betrag ist beim Kauf/Leasing vorzustrecken und später selbst wieder einzufordern.

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Wie bekomme ich die BAFA-Förderung?

Ab September 2023 waren für den Umweltbonus nur noch für Privatpersonen antragsberechtigt. Inwiefern die Förderung auch auf gemeinnützige Organisationen und Kleingewerbetreibende ausgeweitet werden kann, wird derzeit noch geprüft. Um eine Förderung zu erhalten, muss das Elektrofahrzeug auf die Person zugelassen sein, die den Antrag stellt.
Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Länder und deren Einrichtungen und Kommunen sowie Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen.

Um den Umweltbonus zu erhalten, muss das Auto einer der folgenden Kategorien angehören:

  • komplett batteriebetriebene Autos (Elektroautos)
  • Autos mit Brennstoffzelle

Zusätzlich gibt es folgende Beschränkungen (ab 1.1.2023):

  • Das Fahrzeug darf nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen.
  • Der Netto-Listenpreis des Fahrzeugs darf 65.000 Euro nicht überschreiten.


Weitere Voraussetzungen für die BAFA-Prämie

  • Die aktuellen Fördersätze gelten ausschließlich für Fahrzeuge, die nach dem 03. Juni 2020 zugelassen wurden.
  • Das Fahrzeug muss vor der Antragstellung erworben und auf die den Antrag stellende Person zugelassen worden sein.

Für eine Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus muss außerdem im Kauf- oder Leasingvertrag ausgewiesen sein, dass der jeweilige Hersteller seinen Teil am Umweltbonus erbracht hat. Grundlage hierfür ist der sogenannte BAFA-Listenpreis. Dieser bezieht sich auf den Netto-Preis des Basismodells bei der Markteinführung. Die Sonderausstattung wird dabei nicht berücksichtigt.

Dieser BAFA-Listenpreis muss durch Rabatte und Prämien beim Kauf oder Leasing um mindestens den Wert unterschritten werden, der dem Herstelleranteil am Umweltbonus entspricht. Beim Leasing eines Elektroautos muss auf dem Leasingvertrag zum Beispiel erkennbar sein, dass der Basispreis des geleasten Autos mindestens 3000€ unter dem BAFA-Listenpreis liegt. Wird dies auf dem Leasingvertrag nachgewiesen, kann der Antrag auf den Umweltbonus beim BAFA bewilligt werden.


Wie beantrage ich die BAFA-Prämie beim Kauf oder Leasing?

Die Beantragung des Umweltbonus erfolgt online über das Portal der BAFA. Folgende Dokumente sind dafür erforderlich:

Kauf:

  • Rechnung für das Fahrzeug
  • Nachweispaket und Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs bei Gebrauchtwagen
  • Rechnung für das FahrzeugNachweispaket und Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs bei Gebrauchtwagen


Leasing:

  • Leasingvertrag
  • verbindliche Bestellung des Fahrzeugs
  • Kalkulation der Leasingrate
  • Nachweispaket und Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs bei Gebrauchtwagen

Das Nachweispaket finden Sie hier.

Wie funktioniert der Umweltbonus beim Leasing?

Beim Leasing funktioniert der Umweltbonus wie eine Leasingsonderzahlung, die sich positiv auf die monatliche Leasingrate auswirkt. Sie leisten hierbei vor Auslieferung ihres Autos eine Zahlung in Höhe des staatlichen Anteils (BAFA-Prämie), der für das jeweilige Fahrzeug erhältlich ist. Diese Anzahlung wird im Leasingvertrag verrechnet, wodurch die Leasingraten deutlich günstiger werden.

Im Anschluss an die Auslieferung und Zulassung des Fahrzeugs stellen Sie den Antrag beim BAFA und erhalten die geleistete Anzahlung nach erfolgreicher Prüfung in voller Höhe zurück.

Wann wird der BAFA-Antrag abgelehnt?

Schreckensmeldungen von nicht bewilligten Anträgen lassen sich in aller Regel auf eine falsche Antragsstellung zurückführen. Wenn alle Dokumente richtig eingereicht werden und die gegebenen Vorgaben erfüllt sind, wird der BAFA-Antrag auch bewilligt.

Vielen E-Auto-Interessierten bereitet der folgende Satz ein ungutes Gefühl: "Bitte beachten Sie des Weiteren, dass die Gewährung von Fördermitteln unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel steht."

Dieser Satz am Beginn des Antragsprozess wird fälschlicherweise so eingeschätzt, dass zeitnah keine ausreichenden Mittel für die Förderungen mehr vorhanden sein könnten.
Die Entscheidung des Bundes vom 16.11.2020, die Innovationsprämie (verdoppelter Umweltbonus) bis Ende 2025 auszuzahlen, zeigt, dass nicht damit zu rechnen ist, dass der Bund die Zahlungen bald stoppen wird.


Kann man den Umweltbonus mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Die kurze Antwort lautet: Ja! Seit dem 16. November 2020 ist es möglich, den Umweltbonus  mit einem anderen Förderprogramm zu kombinieren. Käuferinnen und Käufer können so ggf. von insgesamt noch höheren Förderungen profitieren. Vorausgesetzt wird vom BMWK jedoch, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz getroffen hat. Diese Vereinbarung legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen. So soll sichergestellt werden, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

So können Prämien und Unterstützungen beispielsweise von Bundesländern genutzt werden, die unter die folgenden Programme fallen:

Darüber hinaus können Sie zusätzlich von der KfW maximal 900 Euro für den Aufbau einer Ladestation beantragen. Welche weiteren Förderprogramme zur Verfügung stehen, können Sie über die Webseite des BAFA nachlesen.

Welche E-Auto Förderungen gibt es neben dem BAFA Umweltbonus?

Neben der BAFA-Kaufprämie beschlossen Vertreter*innen der Autoindustrie und die Bundesregierung, dass zwischen 2017 und 2020 insgesamt 300 Millionen Euro in den Ausbau der Ladeinfrastruktur fließen sollen. Dafür werden 200 Millionen Euro in Schnellladesäulen und 100 Millionen Euro in normale Ladesäulen investiert. Bis 2030 ist die Installation von insgesamt einer Million öffentlicher Ladepunkte anvisiert. Ziel ist es, die Elektromobilität in Deutschland zu fördern.

Weitere 100 Millionen Euro sind außerdem vorgesehen, um mehr Elektroautos für die Fahrzeugflotten des Bundes anzuschaffen. Künftig soll jeder fünfte Wagen des Bundes mit Strom fahren.

Leasing mit Umweltbonus bei VEHICULUM

Bei VEHICULUM finden Sie attraktive Leasing Angebote für zahlreiche Elektroautos, mit denen Sie vom Umweltbonus profitieren. Leasing bietet Ihnen zusätzlich den Vorteil, dass sie nach Ablauf der Leasing-Laufzeit erneut ein Auto wählen können, das durch den Umweltbonus gefördert wird. Bei einer Leasing-Laufzeit von 24 Monaten können Sie so alle zwei Jahre erneut die BAFA-Prämie beantragen. Bei Fragen zum Umweltbonus steht Ihnen unser Kundenservice gern mit Rat und Tat zur Seite. Leasen Sie jetzt Ihr Elektroauto über VEHICULUM und profitieren Sie von attraktiven Angeboten mit Umweltbonus.

Eva-Maria Wiskirchen
SEO Managerin

Am liebsten schreibe ich über die Entwicklungen der Automobilbranche und recherchiere zum Thema Einfluss der Digitalisierung auf konventionelle Prozesse.

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