Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen der Vehiculum new mobility GmbH (B2C)

Stand: 08. November 2022

1. Geltungsbereich

1.1. Die Vehiculum new mobility GmbH (im Folgenden „Vehiculum“) bietet Kunden über die Plattform „vehiculum.de“ („Plattform“) als Zusatzleistungen zu einem über die Plattform vermittelten Leasingvertrag einen Zulassungsservice, einen Transport- und Bereitstellungsservice und den Erwerb von passenden Reifen, Kompletträdern oder Winterrädern, Teilnahme am THG-Quotenhandel, Beantragung der staatlichen BAFAFörderung für das Fahrzeug an („Zusatzleistungen“).

1.2. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen (im Folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zusatzleistungen für B2C-Kunden“) gelten für Verträge zwischen Vehiculum und dem Kunden über die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen. Die AGB Zusatzleistungen für B2C-Kunden gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Plattform von Vehiculum (im Folgenden „AGB Vehiculum“). Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB Zusatzleistungen für B2C-Kunden und den AGB Vehiculum, gehen die Regelungen dieser AGB Zusatzleistungen für B2C-Kunden den Regelungen der AGB Vehiculum vor.

1.3. Diese AGB Zusatzleistungen für B2C-Kunden gelten nur für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für Kunden, die keine Verbraucher sind, gelten abweichend die AGB Zusatzleistungen für B2B-Kunden.

1.4. Die aktuellen AGB Zusatzleistungen für B2C-Kunden sind unter wwww.vehiculum.de/lp/agb-zusatzleistungen während des Bestellvorgangs und auch sonst jederzeit für den Kunden abrufbar und können dort von dem Kunden abgespeichert und ausgedruckt werden. Vehiculum speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.

1.5. Soweit Begriffe in diesen AGB Zusatzleistungen für B2C-Kunden nicht abweichend definiert sind, behalten sie dieselbe Bedeutung wie in den AGB Vehiculum.


2. Vertragsschluss; Leistungszeitpunkt

2.1. Vertragspartner des Kunden für die Zusatzleistungen ist Vehiculum.

2.2. Der Erwerb von Zusatzleistungen setzt voraus, dass der Kunde bereits ein bestehendes Nutzerkonto auf der Plattform von Vehiculum hat.

2.3. Die Darstellungen einzelner Zusatzleistungen auf der Plattform zum Erwerb gegen ein Entgelt stellen ein verbindliches Angebot von Vehiculum auf den Abschluss eines Vertrags über den Erwerb der jeweiligen Zusatzleistung nach Maßgabe dieser Ziffer 2 dar („Angebot“), soweit sie nicht ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet sind.

2.4. Der Kunde nimmt das Angebot eines Vertrags über den Erwerb von Zusatzleistungen mit Vehiculum an, indem er auf der Plattform in den Bestellvorgang hinsichtlich des Erwerbs einer Zusatzleistung eintritt, diese AGB Zusatzleistungen für B2C-Kunden Seite 2 akzeptiert und auf den „Leasinganfrage abschließen“-Button klickt. Bis zu einem Klick auf den „Leasinganfrage abschließen“-Button kann der Kunde die Bestellung jederzeit abbrechen oder verändern.

2.5. Vehiculum versendet an die E-Mail-Adresse des Kunden, die dieser bei dem Bestellvorgang angegeben hat, unverzüglich nach Eingang der Annahme des Angebots bei Vehiculum eine Bestätigung über die Bestellung der Zusatzleistungen („Bestellbestätigungs-E-Mail“). Diese Bestellbestätigungs-E-Mail enthält die wesentlichen Daten der Bestellung des Kunden und diese AGB Zusatzleistungen für B2C-Kunden.

2.6. Die Leistung erfolgt im Falle des Zulassungsservice gem. Ziff. 3 sowie des Transportund Bereitstellungsservice gem. Ziff. 4 abhängig vom Zeitpunkt der vom Kunden mit dem Händler vereinbarten Bereitstellung des zuzulassenden bzw. zu transportierenden oder bereitzustellenden Fahrzeugs durch den Händler. Im Falle des Räderkaufs gem. Ziff. 5 hat der Kunde die Wahl, ob er die sofortige Leistungserbringung wünscht, oder ob die Leistung erst nach Bereitstellung des Fahrzeugs durch den Händler oder gem. Ziff. 4 durch Vehiculum erfolgen soll. Hierfür kann der Kunde jederzeit Vehiculum über die bei Vertragsschluss über den Räderkauf angegebenen Kontaktinformationen kontaktieren. Die Leistungen Teilnahme am THGQuotenhandel gem. Ziff. 7 sowie BAFA-Prämie gem. Ziff. 8 erfolgen nach einer erfolgreichen Zulassung des Fahrzeuges und dessen physischer Übergabe an den Kunden.


3. Zulassungsservice

3.1. Vehiculum bietet dem Kunden an, das geleaste Fahrzeug auf den Kunden zuzulassen („Zulassungsservice“). Der Zulassungsservice umfasst die Zulassung des Leasingfahrzeugs bei der zuständigen Behörde innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die Bereitstellung der notwendigen Kennzeichenschilder sowie den Versand der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Kennzeichenschilder an den Fahrzeugstandort und den Versand der Zulassungsbescheinigung Teil II an den ausliefernden Händler.

3.2. Vehiculum nimmt keine Zulassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vor. Darüber hinaus ist die Zulassung des Fahrzeugs durch Vehiculum nicht möglich, wenn sich der Kunde für eine Werksabholung des geleasten Fahrzeugs beim Fahrzeughersteller entschieden hat.

3.3. Vehiculum ist berechtigt, für die Ausführung des Zulassungsservice Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen („Servicepartner“) zu beauftragen.

3.4. Der Kunde ist verpflichtet, Vehiculum alle für die Zulassung des Leasingfahrzeugs erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Vehiculum kann dem Kunden zur Übermittlung der benötigten Informationen und Dokumente einen Online-Zugang zu einem Portal zur Verfügung stellen, über das der Datenaustausch abgewickelt werden soll. Der Kunde ist in einem solchen Fall dazu verpflichtet, die benötigten Informationen und Dokumente über das betreffende Portal bereitzustellen oder nach entsprechender Aufforderung postalisch einzureichen.

3.5. Vehiculum kann zudem die für die Zulassung des Fahrzeugs benötigten Informationen und Dokumente beim Kunden anfordern und zur Abstimmung den Kunden mittels der Seite 3 vom Kunden bei der Registrierung des Nutzerkontos oder im Rahmen der Vermittlung des Leasingvertrags angegebenen Daten kontaktieren.

3.6. Scheitert der erste Zulassungsversuch aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist Vehiculum nicht zu einem weiteren Zulassungsversuch verpflichtet.


4. Zulassungsservice mit Transport- und Bereitstellungsservice

4.1. Vehiculum bietet dem Kunden an, das im Rahmen eines über die Plattform vermittelten Vertrags geleaste Fahrzeug an einem bei Vertragsschluss bestimmten Abholstandort („Abholstandort“) bei einem Servicepartner für den Kunden bereitzustellen. Dies beinhaltet, dass Vehiculum das Fahrzeug am im Leasingvertrag vereinbarten Auslieferungsstandort („Auslieferungsstandort“) abholt, an den Abholstandort transportiert und dort zur Abholung durch den Kunden bereitstellt (im Folgenden „Transport- und Bereitstellungsservice“).

4.2. Die Inanspruchnahme des Transport- und Bereitstellungsservice ist nur bei gleichzeitiger Inanspruchnahme des Zulassungsservice gemäß Ziffer 3 möglich.

4.3. Der Abholstandort bestimmt sich bei Vertragsschluss anhand der vom Kunden hinterlegten Adresse und ist der Standort des Servicepartners, der sich örtlich am nächsten zum Kunden befindet. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Anfrage auf Änderung des Abholstandorts zu stellen, indem er Vehiculum über die auf der Plattform kommunizierten Kontaktmöglichkeiten kontaktiert und den Standort eines anderen Servicepartners vorschlägt. Vehiculum lehnt eine Anfrage auf Änderung des Abholstandorts nur ab, wenn es hierfür berechtigte Gründe gibt, insbesondere, weil der Transport an den ursprünglichen Abholstandort bereits in Gang gesetzt ist.

4.4. Die Bereitstellung und Übergabe des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich an festen Standorten der Servicepartner innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Eine Bereitstellung im Ausland ist nicht möglich.

4.5. Der Transport- und Bereitstellungsservice steht nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 3,5 t zur Verfügung.

4.6. Mit Beauftragung von Vehiculum mit der Ausführung des Transport- und Bereitstellungsservice, bevollmächtigt der Kunde Vehiculum, das Fahrzeug am Auslieferungsstandort für den Kunden abzuholen und in Empfang zu nehmen.

4.7. Vehiculum ist berechtigt, für die Ausführung des Transport- und Bereitstellungsservice Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen („Servicepartner“) zu beauftragen.

4.8. Vehiculum wird den Kunden informieren, sobald das Fahrzeug am vereinbarten Abholstandort für den Kunden zur Abholung bereitsteht. Der genaue Zeitpunkt der Bereitstellung durch Vehiculum und Abholmöglichkeit des Kunden ist abhängig vom Zeitpunkt der zwischen Kunde und Händler vereinbarten Bereitstellung am Auslieferungsstandort. Die Inanspruchnahme des Transport- und Bereitstellungsservice kann daher dazu führen, dass der Kunde das Fahrzeug erst nach dem mit dem Händler vereinbarten Bereitstellungstermin, jedoch max. 10 Werktage hiernach, in Besitz nehmen kann.

4.9. Der Kunde ist verpflichtet, das transportierte Fahrzeug innerhalb einer Woche nach erfolgter Information am Abholstandort abzuholen oder durch eine empfangsbevollmächtigte Person abholen zu lassen.

4.10. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, ist Vehiculum berechtigt, dem Kunden ab dem 8. Tag nach Information des Kunden über die Bereitstellung des Fahrzeugs und bis zur tatsächlichen Abholung des Fahrzeugs für die Verwahrung eine Standgebühr von 5,00 EUR pro Tag zu berechnen.

4.11. Scheitert die Übergabe des Fahrzeugs am Abholstandort aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, Vehiculum die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu erstatten.

4.12. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel an dem übergebenen Fahrzeug unverzüglich, im Rahmen der Entgegennahme des Fahrzeugs gegenüber Vehiculum anzuzeigen. Bei der Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll angefertigt, in dem etwaige erkennbare Beschädigungen und Mängel (z. B. Beulen, Kratzer, defekte Scheiben etc.) entweder als Foto oder in schriftlicher Form festgehalten werden müssen. Für offensichtliche oder bei Übergabe erkennbare Beschädigungen oder Mängel, die nicht in dem Übergabeprotokoll vermerkt sind, gilt der Beweis des ersten Anscheins, dass diese bei Übergabe an den Kunden nicht vorhanden waren. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass solche Mängel bereits bei der Übernahme des Fahrzeuges vorlagen.

4.13. Mit Abholung des Fahrzeugs beim ausliefernden Händler geht die Gefahr auf den Kunden über. Für etwaige Schäden des Kunden, die im Zusammenhang mit dem Transportservice verursacht werden, gelten die §§ 425 ff. HGB. Vehiculum haftet nicht für von Vehiculum nicht zu vertretende Elementarschäden.

4.14. Für etwaige Schäden des Kunden, die im Zusammenhang mit dem Bereitstellungsservice verursacht werden greift die Vollkaskoversicherung des Kunden, da der Kunde Vehiculum als seinen Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Bereitstellung einsetzt.


5. Kauf von Rädern

5.1. Vehiculum kann dem Kunden passende Reifen oder Kompletträder, insbesondere Winterkompletträder („Räder“), für das vermittelte Leasingfahrzeug zum Kauf anbieten. Der Kunde erhält mit dem Kauf der Räder (d.h. ohne weitere Zuzahlung) von Vehiculum das Angebot, einmalig die Montage der Räder und die Einlagerung der bei Vehiculum erworbenen Räder für eine Saison durch einen Servicepartner vornehmen zu lassen.

5.2. Im Falle einer Bestellung von Rädern im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Leasingvertrages, hat der Kunde die Wahl, ob er die Räder sofort nach Vertragsschluss und damit vor Bereitstellung des Fahrzeugs zum Abholstandort beim vereinbarten Servicepartner geliefert haben möchte, oder ob die Räder erst mit Bereitstellung des Fahrzeugs beim Servicepartner bereitgehalten werden sollen. Hierzu kann der Kunde Vehiculum über die auf der Plattform kommunizierten Kontaktmöglichkeiten kontaktieren.

5.3. Sofern vereinbart und soweit aufgrund der zum Zeitpunkt der Bereitstellung vorherrschenden Witterungsbedingungen gemäß der zum Zeitpunkt der Seite 5 Bereitstellung geltenden Straßenverkehrsordnung rechtlich vorgeschrieben, werden die Räder bereits am Fahrzeug montiert übergeben und die im Leasingvertrag enthaltene Bereifung wird nach Wunsch des Kunden entweder beim Servicepartner eingelagert oder dem Kunden übergeben.

5.4. Erfolgt der Kauf von Rädern vor Abschluss des über die Plattform vermittelten Leasingvertrags oder bucht der Kunde nicht gleichzeitig auch den Transport- und Bereitstellungsservice gemäß Ziffer 4, werden die Räder nachdem der Kunde das Fahrzeug an dem im Leasingvertrag vereinbarten Abholstandort beim Händler abgeholt hat an einem mit Vehiculum bei Vertragsschluss vereinbarten Standort zur Abholung durch den Kunden bereitgestellt. Der Kunde kann einen Termin für die Montage der Räder am Abholungsstandort vereinbaren.

5.5. Erfolgt der Kauf von Rädern erst nachdem der Kunde das Fahrzeug gemäß dem vermittelten Leasingvertrag in Besitz genommen hat, hat der Kunde die Möglichkeit, einen gewünschten Satz Räder zu kaufen und an einen bei Vertragsschluss vom vereinbarten Abholstandort bei einem Servicepartner liefern zu lassen. Ziff. 4.3 gilt entsprechend.

5.6. Die Räder werden bereits vor dem Versand an den Abholstandort gewuchtet. Bei der Montage der Räder erfolgt kein erneutes Wuchten bzw. Auswuchten der Räder.


6. Einlagerung von Rädern bei Servicepartnern

6.1. Mit Kauf der Räder gewährt Vehiculum dem Kunden zusätzlich die einmalige Einlagerung dieser Räder für eine Saison (max. 8 Monate) an dem vereinbarten Standort des Servicepartners.

6.2. Die Einlagerung von Rädern unter diesem Vertrag erfolgt einmalig für die Dauer einer Saison (bis zu 8 Monate ab Datum der Einlagerung). Nach Ablauf der Saison hat der Kunde keinen Anspruch auf weitere Einlagerung der Räder gegen Vehiculum aus diesem Vertrag. Der Kunde hat die Möglichkeit, im Anschluss mit dem jeweiligen Servicepartner einen eigenen Vertrag über die weitere Einlagerung der Räder zu schließen.

6.3. Der Kunde hat das Recht, die eingelagerten Räder auch jederzeit vor dem Ende der jeweils laufenden Saison abzuholen. Ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung der Einlagerungsgebühr entsteht nicht. Mit dem Abholen der eingelagerten Räder endet die Vereinbarung über die Verwahrung.


7. Teilnahme am THG-Quoten-Handel

7.1. Vehiculum bietet dem Kunden Unterstützung an, dass das geleaste Fahrzeug im Handel mit der Treibhausgasminderungsquote („THG-Quote”) vermarktet wird.

7.2. Eine Anmeldung der THG-Quote ist nur für Fahrzeuge möglich, die über einen ausschließlich elektrischen Antrieb verfügen und weiter auf den Leasingnehmer zugelassen sind.

7.3. Vehiculum ist berechtigt, für die Ausführung der Beantragung der THG-Quote Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen („Servicepartner”) zu beauftragen.

7.4. Der Kunde ist verpflichtet, Vehiculum alle für den THG-Quoten-Handel des Leasingfahrzeugs erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Vehiculum kann dem Kunden zur Übermittlung der benötigten Informationen Seite 6 und Dokumente einen Online-Zugang zu einem Portal zur Verfügung stellen, über das der Datenaustausch abgewickelt werden soll. Der Kunde ist in einem solchen Fall dazu verpflichtet, die benötigten Informationen und Dokumente über das betreffende Portal bereitzustellen oder nach entsprechender Aufforderung postalisch einzureichen.

7.5. Vehiculum kann zudem die für den THG-Quoten-Handel benötigten Informationen und Dokumente beim Kunden anfordern und zur Abstimmung den Kunden mittels der vom Kunden bei der Registrierung des Nutzerkontos oder im Rahmen der Vermittlung des Leasingvertrags angegebenen Daten kontaktieren.

7.6. Der Kunde sichert zu, dass er zu dem Zeitpunkt der Beauftragung Vehiculums mit der Vermarktung des THG-Quoten-Handels, noch keine andere Person als Dritten beauftragt hat, an seiner Stelle die Vermarktung des THG-Quoten-Handels zu übernehmen.
7.7. Die Auszahlung des Erlöses aus dem THG-Quoten-Handel wird über einen von Vehiculum beauftragten Servicepartner durchgeführt und auf das im Leasingvertrag hinterlegte Bankkonto überwiesen.

7.8. Vehiculum hat keinen Einfluss auf Änderungen der Kriterien und/oder Bedingungen zum THG-Quoten-Handel.


8. Bearbeitung der BAFA-Förderung

8.1. Vehiculum bietet dem Kunden an, die Antragstellung des staatlichen Umweltbonus („BAFA-Prämie”) als Bevollmächtigter beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA”) durchzuführen.

8.2. Die beantragbare Fördersumme richtet sich nach den Kriterien des BAFA. Vehiculum hat keinerlei Einfluss auf Änderungen der Kriterien und Höhe der zu beantragenden Fördersumme.

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, Vehiculum alle für die Beantragung der BAFA-Prämie des Leasingfahrzeugs erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Vehiculum kann dem Kunden zur Übermittlung der benötigten Informationen und Dokumente einen Online-Zugang zu einem Portal zur Verfügung stellen, über das der Datenaustausch abgewickelt werden soll. Der Kunde ist in einem solchen Fall dazu verpflichtet, die benötigten Informationen und Dokumente über das betreffende Portal bereitzustellen oder nach entsprechender Aufforderung postalisch einzureichen.

8.4. Vehiculum kann zudem die für die Beantragung der BAFA-Prämie benötigten Informationen und Dokumente beim Kunden anfordern und zur Abstimmung den Kunden mittels der vom Kunden bei der Registrierung des Nutzerkontos oder im Rahmen der Vermittlung des Leasingvertrags angegebenen Daten kontaktieren.

8.5. Vehiculum hat keinen Einfluss auf die Dauer der Bearbeitungszeit durch das BAFA.

8.6. Die Auszahlung der BAFA-Prämie erfolgt nach Genehmigung durch das BAFA und wird dem Kunden ebenfalls vom BAFA auf das im Leasingvertrag hinterlegte Bankkonto gutgeschrieben.


9. Preise und Zahlungsbedingungen

9.1. Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des bei Vertragsschluss vereinbarten Gesamtpreises für die Zusatzleistungen („Gesamtpreis“).

9.2. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und ggf. zuzüglich vereinbarter Liefer- und Versandkosten. Der Gesamtpreis wird dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

9.3. Der Gesamtpreis ist vor Leistungserbringung fällig, frühestens 8 Wochen vor dem durch den Vertragshändler angegebenen Auslieferungszeitpunkts des Fahrzeuges, spätestens aber am Tag vor der geplanten Fahrzeugübergabe durch den Vertragshändler.

9.4. Die Zahlung erfolgt durch die vom Kunden im Bestellvorgang gewählte Zahlungsmethode. Wenn für die gewählte Zahlungsmethode Drittanbieter beauftragt werden, können zusätzlich gesonderte allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters gelten.


10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Gekaufte Sachen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Vehiculum.


11. Widerrufsrecht

11.1. Widerrufsrecht beim Kauf von Rädern Für den Kauf von Rädern, steht dem Kunden als Verbraucher folgendes Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Vehiculum new mobility GmbH, Kurfürstendamm 106-108, 10711 Berlin, E-Mail: ruecktrittsanfrage@vehiculum.de, Tel: 030 340603410) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
AnVehiculum new mobility GmbHKurfürstendamm 106-10810711 BerlinE-Mail: ruecktrittsanfrage@vehiculum.deTel: 030 340603410
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
_______
(*) Unzutreffendes streichen.

11.2. Widerrufsrecht bei Dienstleistungen (Zulassungsservice, Transport- und Bereitstellungsservice, Teilnahme am THG-Quoten-Handel, sowie Beantragung der BAFA-Förderung)

Für den Erwerb der Zusatzleistungen Zulassungsservice, Transport- und Bereitstellungsservice, Teilnahme am THG-Quoten-Handel, sowie Beantragung der BAFA-Förderung steht dem Kunden als Verbraucher folgendes Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Vehiculum new mobility GmbH, Kurfürstendamm 106-108, 10711 Berlin, E-Mail: ruecktrittsanfrage@vehiculum.de, Tel: 030 340603410) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, Seite 8 günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns oder an die tyremotive GmbH ansässig in Steigweg 24, 97318 Kitzingen zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 150 EUR geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.


Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Vehiculum new mobility GmbHKurfürstendamm 106-10810711 BerlinE-Mail: ruecktrittsanfrage@vehiculum.deTel: 030 340603410
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
_______
(*) Unzutreffendes streichen.

12. Haftung
Vehiculum haftet im Rahmen dieser AGB Zusatzleistungen abschließend wie folgt:

12.1. Vehiculum haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

12.2. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet Vehiculum bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Kunde deswegen regelmäßig verlassen darf.

12.3. Die Haftung gemäß Ziffer 12.2 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Vehiculum entsprechend.

12.5. Eine etwaige Haftung von Vehiculum für ausdrücklich als solche bezeichneten Garantien sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und bei Datenschutzverstößen bleibt unberührt.


13. Gewährleistung
13.1. Ist die gekaufte Sache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

13.2. Der Kunde wird gebeten, gekaufte Sachen mit offensichtlichen Schäden beim Servicepartner zu reklamieren und Vehiculum hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.


14. Allgemeines; Streitbeilegungsplattform

14.1. Die Vertragssprache ist Deutsch.

14.2. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Vehiculum und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UNKaufrechts (CISG). Sofern der Kunde Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, unterliegt das Vertragsverhältnis ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, etwas anderes vorsehen oder dem Kunden hierdurch der durch diese zwingenden Bestimmungen gewährte Schutz entzogen wird.

14.3. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat der Kunde seinen festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Vehiculum. Vehiculum ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
14.4. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen kann. Vehiculum ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.