Anforderungen und Voraussetzungen für Privatleasing
Warum gibt es beim Auto Leasing für Privatpersonen überhaupt besondere Anforderungen? Dies liegt daran, dass die Leasinggesellschaft die Finanzierung Ihres Fahrzeugs übernimmt und somit finanzielle Risiken trägt. Insbesondere vor einem Zahlungsausfall auf leasingnehmender Seite muss sich die Gesellschaft absichern. Daher ist oberste Grund-Voraussetzung eine positive Bonität. Die Kreditwürdigkeit wird anhand mehrerer Kriterien bestimmt.
Darüber hinaus sind einige weitere Voraussetzungen zu erfüllen, um als Privatperson ein Auto leasen zu können.
Kein Leasing für Minderjährige
Für den Abschluss eines Leasingvertrages ist wie bei jedem anderen Vertrag ein Mindestalter von 18 Jahren Grundvoraussetzung. Also auch wenn Sie Ihren Führerschein bereits mit 17 gemacht haben und in Begleitung fahren dürfen, geht das nicht mit einem Leasingfahrzeug. Der Führerschein ist zwar per se keine Voraussetzung für das Leasing, aber durchaus empfehlenswert, wenn Sie das geleaste Auto dann auch fahren möchten.
Finanzielle Voraussetzungen für Privatleasing
Die finanzielle Sicherheit ist für leasinggebende Unternehmen die wichtigste Anforderung an ihre Leasingnehmer*innen. Um die Zahlung der monatlichen Raten zu sichern, ist ein regelmäßiges Einkommen unabdingbar. Hierfür müssen Sie in der Regel Ihre letzten drei Gehaltsnachweise vorlegen. Manche Unternehmen legen auch Wert darauf, dass kein befristeter Arbeitsvertrag vorliegt, der innerhalb des Leasingzeitraums endet. Hierfür müssen Sie in manchen Fällen zusätzlich Ihren Arbeitsvertrag einreichen.
Zusätzlich muss das Verhältnis zwischen Einkommen und Ausgaben stimmen. Das Einkommen sollte wesentlich höher sein, als die monatlichen Ausgaben und die potentielle Leasingrate.
Für Minijobber*innen stehen die Chancen eher schlecht, einen Leasingvertrag zu erhalten, da das Gehalt nicht ausreichend hoch ist und die Verträge meist über kurze Zeiträume abgeschlossen werden.
Auch BAföG oder Kindergeld reichen für Leasing nicht aus, weil beide Einkommen sehr gering sind.
Ebenso verhält es sich mit Hartz IV, das weder für die Begleichung einer Leasingrate gedacht ist noch hierfür ausreicht.
Einwandfreie Bonität fürs Leasing
Zusätzlich zur finanziellen Sicherheit durch ein gesichertes Einkommen, spielt auch die Zahlungsfähigkeit beziehungsweise Zahlungsbereitschaft eine Rolle. Auch mit einem hohen Einkommen können sich unbezahlte Rechnungen stapeln. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, prüft die Leasinggesellschaft Ihre Bonität. Dies geschieht über eine Wirtschaftsauskunftei wie die SCHUFA.
Wenn Sie einen Kredit aufnehmen (oder auch nur anfragen), einen Mobilfunkvertrag abschließen oder ein Konto eröffnen, wird das bei den Auskunfteien hinterlegt. Wenn Sie Rechnungen nicht oder zu spät begleichen, erfolgt ein negativer Eintrag, bei pünktlichen Zahlungen gibt es positive Einträge. So errechnet sich ein Score, der Außenstehenden Auskunft über Ihre Bonität gibt.
Natürlich kann nicht jede beliebige Person einfach Ihre Bonität abfragen. Dafür braucht die Person oder das Unternehmen Ihre Zustimmung und muss selbst auch Daten dieser Art an die Auskunftei geben.
Wenn Ihre Bonität nicht gut genug ist, stehen Ihre Chancen auf einen Leasingvertrag nicht besonders gut. In manchen Fällen können Sie als Sicherheit eine Kaution bei der Leasinggesellschaft hinterlegen. Die Kaution hat in der Regel eine Höhe von 20-30% des Listenpreises und dient als Abfederung, falls Sie die Leasingraten einmal nicht zahlen können. Alternativ können Sie in manchen Fällen eine Bürgschaft anbieten, bei der im Falle eines Zahlungsausfalls die bürgende Person für Sie einsteht.
Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es bei einem abgelehnten Leasingantrag gibt: