Lösung – keine ausreichende Bonität: Mit Bürgschaft leasen
Eine Bürgschaft bringt Sicherheit für die Leasinggesellschaft. Die Bürgin oder der Bürge springen ein, sollten die Raten von der leasenden Person nicht beglichen werden können. Durch die Unterschrift auf dem entsprechenden unterschriebenen Vertrag(-sbestandteil) haftet er/sie bei Zahlungsausfall und muss die Raten übernehmen.
Eine Bürgschaft sollten Sie in Ihrem direkten Bekannten-/Familienkreis anfragen. Mithilfe einer erfolgreichen Bürgschaft ist der Weg zum Leasingfahrzeug geebnet.
Lösung – keine ausreichende Bonität: Günstige Leasing-Angebote
Entscheiden Sie sich für ein anderes Leasing Angebot. Diese Möglichkeit scheint banal, kann aber die richtige sein, wenn das Leasing abgelehnt wurde.
Können Sie sich das Wunschauto zum aktuellen Zeitpunkt nicht leisten, lohnt häufig ein Blick über den Tellerrand. Ein anderes Fahrzeug vom ähnlichen Fahrzeugtyp kann beispielsweise deutlich günstiger sein als von der Marke, für die Sie sich zuerst entschieden haben.
Mit der Fahrzeugsuche von VEHICULUM können Sie Autos auch nach der Bauart suchen und eine gute Alternative zu Ihrer ersten Idee finden. Ein Opel Vivaro könnte Ihnen beispielsweise den gleichen Nutzen bringen wie ein VW Multivan.
Andererseits haben Sie die Möglichkeit, auf Sonderangebote zu setzen. Spezielle Angebote bedeuten mitunter eine große Ersparnis zu dem Leasingpreis, von dem Sie aktuell ausgehen. Mit einer gewissen Flexibilität bei Marke und Modell steht Ihnen eine Vielzahl an Sonderangeboten zur Verfügung, wenn Ihr Leasing abgelehnt wurde. Halten Sie Angebote regelmäßig im Blick. Unsere VEHICULUM Sonderangebote werden dauernd aktualisiert und beinhalten echte Schnäppchen. Gerne können Sie sich auch zu unserem Newsletter anmelden, um über unsere aktuellen Deals auf dem Laufenden zu bleiben.
KEINE Lösung bei negativer SCHUFA-Auskunft: Leasing ohne SCHUFA
Vielleicht haben Sie bereits gehört von Angeboten ohne SCHUFA-Abfrage. Solche Versprechungen, bei denen Ihre SCHUFA-Einträge beziehungsweise die Einträge anderer Auskunfteien nicht abgefragt werden, sind im Netz häufiger zu finden.
Auch Bonitätsprüfungen würden teilweise nicht durchgeführt, so die Offerten. Wir raten Ihnen von dieser Art Angebot ab. Häufig stecken dahinter unseriöse Unternehmen.
Lösung Junge Firma
In der Regel muss das Unternehmen seit mindestens sechs Monaten bestehen, um einen Leasingvertrag eingehen zu können. Besteht Ihr Unternehmen seit weniger als zwölf Monaten, kann es sein, dass Sie mithilfe eine Sonder- oder Anzahlung Ihr Fahrzeug dennoch leasen können. Diese liegt bei ca. 20-30 Prozent des Listenpreises Ihres Leasingfahrzeugs.
Ebenso kann mit einer Bankbürgschaft gearbeitet werden, um den Fahrzeugwunsch zu realisieren.
Bei einem Firmenalter zwischen einem und zwei Jahren kann neben einer Bürgschaft eine Anzahlung in Höhe von zehn bis 20 Prozent des Listenpreises das Leasing ermöglichen.
Dazu kommt die Möglichkeit, durch Vorlage einer BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) Klarheit über die finanzielle Aufstellung zu schaffen.
Genereller Tipp: Eine Leasinganfrage, die nichts anderes als eine Kreditanfrage darstellt, geht in die SCHUFA-Einträge mit ein. Sie sollten darauf verzichten, viele Leasinganfragen zu starten, wenn von diesen kein Erfolg zu erwarten ist.
Wurde Ihr Leasing abgelehnt, können Sie anhand unserer Richtlinie herausfinden, worin die Gründe für die Ablehnung des Leasingvertrages liegen. Dann können Sie versuchen, diese durch die beschriebenen Lösungen aufzuklären. So stehen die Chancen bei der nächsten Anfrage deutlich besser!