Unterscheidung zwischen Reparatur- und Totalschaden
Wie nach einem Unfall mit dem Leasingauto verfahren wird, hängt von der Schwere der Beschädigung ab. Hierfür dient ein von der Versicherung veranlasstes Gutachten als Grundlage. Die Grenze zwischen einem Reparatur- und einem Totalschaden variiert von Leasingvertrag zu Leasingvertrag. Meist liegt ein Reparaturschaden vor, wenn die Reparaturkosten 60 Prozent des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs nicht übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert beschreibt die aufzubringenden Kosten, um ein Auto des gleichen Typs in einem vergleichbaren Zustand zu beschaffen.
Liegen die Reparaturkosten über 60 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, gilt dies bei den meisten Leasingverhältnissen als Totalschaden.
Verfahren bei einem Unfall mit Reparaturschaden
Ergibt das Gutachten einen Reparaturschaden, muss das Leasingfahrzeug repariert werden. Leasingnehmende sind verpflichtet, das Fahrzeug am Ende der Leasing Laufzeit in adäquatem Zustand zurückzugeben. Als Leasingnehmer*in müssen Sie den Schaden zunächst selbst bezahlen, erhalten die Kosten für die Reparatur jedoch von der Versicherung zurück. Bei einem selbst verschuldeten Schaden zahlt Ihre Kaskoversicherung, bei einem fremdverschuldeten Unfall die Kfz-Haftpflichtversicherung der gegnerischen Unfallpartei.
Die Reparatur eines Leasingfahrzeugs nach einem Unfall darf jedoch nur in Absprache mit der Leasinggesellschaft durchgeführt werden. In den meisten Fällen schreibt der Leasingvertrag die Reparatur in einer Vertragswerkstatt des Herstellers vor. Diese Vorgabe sollte stets eingehalten werden, selbst wenn die Versicherung eine andere Werkstatt vorschlägt.
Muss ich während der Reparaturzeit weiter Leasingraten zahlen?
Während das Fahrzeug repariert wird, kann es von der leasingnehmenden Person nicht gefahren werden. Es entsteht ein Leistungsausfall. Die Leasingraten müssen jedoch unabhängig davon, wer Schuld am Unfall hatte, weiterhin gezahlt werden. Bei einem fremdverschuldeten Unfall können Geschädigte allerdings die Kosten für Gutachten, Abschleppservice oder Ersatzwagen von der gegnerischen Versicherung zurückfordern.
Verfahren bei einem Unfall mit Totalschaden
Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten des Gutachtens 60 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, liegt ein Totalschaden vor. In diesem Fall obliegt es der Leasinggesellschaft, wie mit dem Fahrzeug weiter verfahren wird. Der Leasingvertrag wird im Falle eines Totalschadens meist gekündigt. Hier sollte im Anschluss an das Gutachten ebenfalls direkt der Kontakt zur Leasinggesellschaft gesucht werden.