Wartung, Inspektion und Hauptuntersuchung beim Leasing
Ein großer Vorteile vom Leasing bei VEHICULUM ist, dass es sich bei unseren Angeboten um Neuwagen handelt. Egal, ob Sie Ihr Fahrzeug frei konfigurieren wollen oder auf eines unserer sofort verfügbaren Angebote zurückgreifen. Sie profitieren nicht nur von der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Herstellergarantie. Die gängigen Vertragslaufzeiten zwischen zwölf und 48 Monaten kommen Ihnen auch in Sachen Reparaturanfälligkeit entgegen.
Dennoch gilt auch beim Leasing: Jedes in Deutschland betriebene Kfz muss in festgelegten Intervallen überprüft werden.
Inspektion und Hauptuntersuchung - What is it good for?
Zu unterscheiden ist dabei die Inspektion und Wartung von der Hauptuntersuchung (HU), die von Prüfgesellschaften wie dem TÜV durchgeführt wird. Bei der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen HU wird die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs geprüft. Ohne erfolgreiche Prüfung und Plakette gilt ein Fahrzeug als nicht verkehrssicher und nicht fahrtüchtig. Dafür sind Sie als Leasingnehmer*in verantwortlich.
Die Inspektion hingegen ist vom Hersteller als Voraussetzung für die Gewährleistung der Neuwagengarantie vorgesehen. Sie dient dazu, Schäden vorzubeugen, Wartungen durchzuführen und die Funktionsfähigkeit des Autos zu gewährleisten. Dazu zählt unter anderem der Ölwechsel, das Nachfüllen von Kühlwasser und die Reifendruckkontrolle, aber auch die Untersuchung des gesamten Fahrzeugs auf Funktionalität und Sicherheit.
Einhaltung der Inspektionsintervalle schützt das Portemonnaie
Sie sollten Ihren Leasingwagen behandeln, als wäre es Ihr Eigentum. Das erhöht nicht nur die Sicherheit beim Fahren und schützt vor Überraschungen bei der Leasingrückgabe: Als Leasingnehmer*in sind Sie vertraglich dazu verpflichtet, das Fahrzeug regelmäßig warten zu lassen. Die Intervalle sind entweder abhängig von der Laufzeit oder der Laufleistung – je nachdem, welcher Wert zuerst erreicht wird. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Modell und Hersteller und können dem Leasingvertrag entnommen werden. In jedem Fall wird der Leasinggeber darauf bestehen, dass sämtliche Inspektionen pünktlich durchgeführt werden.
Darum sollten Sie Ihr Leasingfahrzeug regelmäßig unter Einhaltung der festgelegten Intervalle untersuchen lassen:
- Grundvoraussetzung für die Garantieleistungen des Herstellers
- Schutz vor Kosten bei der Rückgabe durch nicht erkannte Mängel
Bei der HU kommt es auf die Laufzeit an!
Die erste Hauptuntersuchung bei Neufahrzeugen ist per Gesetz nach einem Zeitraum von 36 Monaten durchzuführen, anschließend beträgt das Prüfintervall 24 Monate. Ob Sie mit Ihrem geleasten Auto beim TÜV vorstellig werden müssen, hängt demnach von Ihrer vertraglich vereinbarten Leasingdauer ab. Sie sind dazu verpflichtet, die Hauptuntersuchung sowie alle vorgeschriebenen Wartungen pünktlich durchführen zu lassen. Das Leasingauto muss mit einem gepflegten Scheckheft zum Ende der Vertragslaufzeit zurückgeben werden.
Bitte beachten Sie: Schäden, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, gelten bei der Fahrzeugrückgabe als übliche Gebrauchsspuren. Anders verhält es sich bei Schäden, die auf mangelhaft durchgeführte Wartungsarbeiten oder ausgebliebene Inspektionen zurückzuführen sind. Hier ist im Nachgang mit erhöhten Nachzahlungen zu rechnen. Achten Sie darauf, dass Sie alle Belege wie Rechnungen und Wartungsunterlagen zusätzlich zum Scheckheft gut aufbewahren.
Clever leasen mit Service-Paket
Die Kosten für die Inspektionen, Untersuchungen oder außerplanmäßige Reparaturen tragen Sie als Leasingnehmer*in. Es sei denn, dies ist im Vertrag mit Ihrem Leasinggeber anders geregelt. Mit unserem Service-Paket bieten wir Ihnen beispielsweise einen optionalen Rundumschutz, der viele dieser Verpflichtungen abdeckt und die Kosten monatlich planbar verteilt. Unser Service-Paket können Sie direkt während der Konfiguration Ihres Leasingfahrzeugs mit nur einem Klick hinzufügen. Den monatlichen Aufpreis zeigen wir Ihnen transparent und in Echtzeit auf der jeweiligen Angebotsseite an. Die enthaltenen Leistungen hängen vom jeweiligen Hersteller ab. In der Regel sind die Kosten für Inspektionen, Verschleißreparaturen und den Wechsel der Betriebsflüssigkeiten enthalten. Unliebsame Überraschungen in Form überhöhter Werkstattkosten gehören so der Vergangenheit an.